Ich hab da mal eine Frage ,
ich hab am 27.10.11 eine bis zum 31.12.11 befristete Arbeit angenommen und wurde am 29.11 Krank
und wurde vom 29.10 - 13.11 Krank geschrieben und bekam am 8.11 zum 12.11 die Kündigung und die Krankenkasse sagte mir das es für mich kein Krankengeld gibt weil es eine befristete Beschäftigung war.
Dies schrieb mir die Krankenkasse.
Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch
Ist das richtig so ??
Muss man echt, wenn man eine so kurze befristete Beschäftigung annimmt eine extra Krankenversicherung abschließen um abgesichert zu sein ?
Update:Und mal ehrlich: 2 Monate Arbeit kann man schon durchhalten,
Hahaha, als ob ich mir das aussuchen konnte Krank zu werden
Update 3:@JürgenNRW
"Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen."
Ich möchte ja nur die 2 die ich krank war,
ab 13. 11. gibt es ja wieder Alg1 aber ist sehr wenig für den laufenden Monat, da geht es dann nur entweder oder
das kann es doch nicht sein, das man in die Schulden gerät weil man so einen Job annehmen muss, sonst werden die Leistungen Sanktioniert.
Ich sollte das Arbeitsamt mal fragen ob die, die zusätzliche Krankenversicherung bezahlen damit ich in in so einem Befristetem Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall abgesichert bin wie andere Arbeitnehmer auch.
Ich komm mir vor wie 3.Wahl
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Die Nachricht deiner Krankenkasse ist korrekt. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2009.
Zum Grundanspruch auf Krankengeld
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (§ 44 Abs. 1 SGB V).
Eine Neuregelung gilt ab dem 01.01.2009 auch für unständig Beschäftigte. Unständig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die "berufsmäßig" Beschäftigungen von weniger als einer Woche ausüben. Hier ist der Anspruch auf Krankengeld ab dem 01.01.2009 per Gesetz ausgeschlossen.
Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen durch einen Wahltarif eigenständig absichern.
Nachtrag: Sorry, dass ich keine bessere Nachricht für dich habe. Alle Leistungen werden zusammen gestrichen , weil die Kassen leer sind. Und dies immer wieder auf dem Rücken der Menschen, die jede Hilfe dringend benötigen.
Krankengeld gibt erst nach 6 Wochen.
Du warst doch nur 2 Wochen krank. Da gibt es natürlich kein Krankengeld sondern der Arbeitgeber muss den Lohn normal weiter zahlen.
Das scheint wirklich so zu sein.
Als meine Tochter bei einer neuen Arbeitsstelle anfing, war sie auch bereits nach 2 Wochen in der Probezeit krank.
Das Gehalt für diese Tage hat sie trotz Arzt-Attest nicht erhalten.
Wenn man auf das Geld angewiesen ist, kommt man dadurch schnell in Schwierigkeiten.
Krankenversichert ist man allerdings 4 Wochen weiter bei seiner Krankenversicherung, auch ohne Gehalt.
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Den Kommentar, dass man in der Zeit nicht krank werden muss, finde ich nun wirklich zum "........" ( Da fehlt mir gerade das passende Wort)
Wer wird schon freiwillig oder mutwillig krank.
Einige habe gute Abwehrkräfte und sind selten krank und andere eben häufiger.
Und dann gibt es noch die Spezialisten , sie mit Grippe in Büro gehen und die anderenn fleiÃig damit anstecken.
Andere sind wiederum so gut wie nie krank, aber dann genau in der wichtigen Probezeit.
Dies schrieb mir die Krankenkasse.
Eine befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch
Ist das richtig so ??
Das lässt sich leicht nachprüfen, wenn man einen Blick in das SGB 5 wirft. Die Absicherung durch eine Krankenversicherung beinhaltet nicht in erster Linie die Zahlung von Krankengeld. Ausserdem wird Krankengeld grundsätzlich erst nach 6 Wochen gezahlt, da hättest du bei zwei Wochen auch als unbefristeter Arbeitnehmern keinen Anspruch. Und mal ehrlich: 2 Monate Arbeit kann man schon durchhalten, ohne davon 2 Wochen krank zu sein. Ich glaube, ich war in 30 Arbeitsjahren nur ein einziges Mal länger als eine Woche krankgeschrieben.