Habe meine Wohnung zum 1.12.2011 gekündigt, am 30.11.2011 wurde das Abnahmeprotokoll mit den ablesewerten aufgenommen, habe am 28.12.2012 ( Poststempel 20.12.2012) die Betriebskostenabrechnung für 2011 bekommen, ich frage mich nun muß ich die bezahlen ? es sind doch mehr als 12 Monate vergangen.
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Der Abrechnungszeitraum für 2011 für deine alte Wohnung ist das gesamte Jahr 2012. Es ist unerheblich, dass du schon Anfang Dezember ausgezogen bist. Bezahl das!
Betriebskostenabrechnung muss in Deinem Fall spätestens am 31.12.2012 vorliegen.
War also rechtzeitig - und Du musst zahlen.
Nach dem Mietrecht muss ein Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung hat er seinem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen.
Wenn du bis zu dem Tag noch dort wohnhafst warst, dann musst du sie natürlich bezahlen.
Es sind ja noch deine Betriebskosten und nicht die des Nachmieters.
Die Abrechnung hat Zeit bis zum Ende des Folgejahres. Die haben also gerade noch die Kurve gekriegt.
ja,
Nach dem Mietrecht muss ein Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung hat er seinem Mieter spätestens
bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen.
Du hast sie also auf dem letzten Drücker erhalten.
Ja leider ist es so.
Wenn die Zeiten angegeben sind und diese sich auf den Zeitraum deines Mietvertrages erstreckt dann hast du diese Zahlungen auch zu leisten. Nur wenn etwas nicht stimmt kannst du es anzweifeln.
Für das Abrechnungsjahr 1.1.2011 bis 31.12.2011 wurde die Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB rechtzeitig zugestellt.
Die Abrechnung für 2012 muss dir bis spätestens 31.12.2013 zugestellt werden.
Ob du nachzahlen musst, oder nicht, hängt von der Richtigkeit der Abrechnung ab. Dazu darf der Mieter diese prüfen. Neben den Belegen, benötigt man ggf. Hausmeister-, Wartungsverträge, Tätigkeitsnachweise, den Mietvertrag und das Gebot der Wirtschaftlichkeit...
ja
du hättest zu betriebskosten bei der vermieterin / beim vermieter selber nachfragen können, schlieÃlich sind es nur abschlagszahlungen d.h. du kannst etwas zurückbekommen oder musst nachzahlen.
das abnahmeprotokoll zeigt u.a. die zählerstände an. ein vermieter bekommt jährlich vom versorgungsbetrieb wie stadtwerke, schornsteinfeger, müllabfuhr auch die rechnungen für das haus und muss sie bündeln bevor sie an die mieter weitergegeben werden. du kannst schriftlich verlangen das du nach 6 monaten die betriebskostenrechnung bekommen sollst, die zeit hast du selber verstreichen lassen. die betriebskostenrechnung wird m.E. sowieso erst nach 3 jahren verjährt sein, wenn nicht eine mahnung erfolgte.