Darf ein Psychologe die Schweigepflicht brechen...?
...wenn Selbstmordgefahr besteht? Kann man da rechtlich gegen vorgehen? Mal abgesehen, dass es ja rein menschlich richtig ist, aber wie sieht die rechtliche Seite aus?
alle personen, die der schweigepflicht unterliegen, sind verpflichtet, diese einzuhalten. es gibt aber 3 gruende, die schweigepflicht zu verletzen. 1. wenn er von dingen erfaehrt, die leben und gesundheit anderer gefaehrten. 2. gerichtlich, und 3. wenn er sich strafbar machen wuerde, wenn die gesundheit seines klienten auf dem spiel steht. also zurueck zu deiner frage. wenn der psychologe von einem klienten selbstmordabsichten erfaehrt, muss er dieses melden. dazu ist er gesetzlich verpflichtet. wenn er dies nicht tut, macht er sich strafbar. § 203 und 204 stgb
Wenn es Gründe für eine Zwangseinweisung gibt, das kann unter Umständen auch bei Selbstmordgefahr sein, dann wird der Psychologe die dafür festegelegten Schritte unternehmen MÃSSEN. Ja.
Diese sind im Psych KG vorgeschrieben und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. PSych KG mal googeln.
Eine weitere Möglichkeit oder Notwendigkeit, die Schweigepflicht zu brechen, ist in § 34 (Rechtfertigender Notstand) geregelt. Demnach darf die Schweigepflicht bei Gefahr im Verzug gebrochen werden, wenn das Leben des Pat., anderer oder höherwertiger Rechtsgüter in Gefahr ist.
Die Ankündigung des Selbstmord selbst ist kein Grund die Schweigepflicht zu brechen, vor allem dann nicht, wenn keine psychische Krankheit vorliegt und noch andere Wege möglich sind, das Vorhaben zu verhindern (Gespräche etc.)
Hmm, schwierige Sache, denke ich, der Aufhänger hierbei ist wahrscheinlich die 'Suizidgefahr', bei der Handlungsbedarf besteht. Allerdings, wer ist berechtigt, solche 'Suizidgefahr' zu diagnostizieren?
Ich habe mal (vorsicht, Halbwissen) gehört, daà man eingewiesen werden kann (für 24h), wenn zwei Ãrzte (keine Dipl.-Psychologen) die Einweisung unterschreiben.
Grundsätzlich dürfen Ãrtzte (und vor allem auch die bereits erwähnten Dipl.-Psychologen) nicht wirklich viel ohne Dein Einverständnis.
Ein weiterer Faktor sind auch Suizidversuche. Aber, wie weit da die Rechte und vor allem Pflichten eines Arztes gehen, weià ich nicht.
Der Psychologe muà sich in der Regel an seine Schweigepflicht halten. Wenn er aber das Gefühl hat, daà der Patient sich selbst oder einen anderen gefährdet, ist der Psychologe verpflichtet, eine Meldung beim Gesundheitsamt -sozialpsychiatrischen Dienst zu machen. Von dort wird der Patient untersucht und wenn sich die Vermutung des Psychologen bestätigt, wird über den Richter (Amtsgericht) eine Einweisung in die Klinik beantragt und durchgesetzt.
Ich denke mir auch, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, darf er das.
Beispiel für das erlaubte Brechen der Schweigepflicht eines Arztes:
Ein Patient kommt in die Praxis und erzählt dem Arzt glaubhaft, dass er jetzt loszieht und eine Bank überfällt oder jemanden umbringt. Dann darf der Arzt die Schweigepflicht brechen, um damit ein Verbrechen zu verhindern.
Reden wir von einem Psychologen oder Psychiater, oder gar von einem Psychologischen Psychotherapeuten, oder medizinischen Psychotherapeuten ?
Fakt ist, dass es bei angekündigtem Suizid keine Schweigepflicht gibt, da der Therapeut alles tun muss um eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung zu entkräften. Dazu gehört sogar die Zwangseinweisung in eine Psychiatrische Klinik.
Nein darf er nicht, da er ebenso wie ein Arzt unter Schweigepflicht steht, das gilt ABER nur für Dipl. Psychologen (selbstverständlich auch für Ãrzte, also Psychiater). Selbstmord ist keine Straftat und wird auch nicht strafrechtlich in Deutschland verflogt. Es ist nicht verboten sich selber umzubringen. ABER es gilt §11 Abs. 1 PsychKG (http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/PsychKG_RP.htm#Psyc...
Also seine Schweigepflicht darf er nicht brechen, aber er darf mit den Personen reden die eine Eiweisung in eine Unterbringung nach PsychKG vorsieht. Die Personen stehen aber auch alle unter Schweigepflicht. Sind die Bedingungen für § 11 PsychKG nicht erfüllt, so darf er mit niemand darüber reden, weil es eben keine Straftat ist wie z.B. Mord, hier ist er sogar verpflichtet seine Schweigepflicht zu brechen.
Sonderfälle: z.B. im Krankenhaus, dem Arzt ist es erlaubt mit den Kollegen die unmittelbar den Fall betreuen über die Behandlung des Patienten zu sprechen. Also der Radiologe teilt dem behandelnden Stationsarzt seinen Befund mit, der Stationsarzt bespricht den Befund mit dem Oberarzt. Patienten stimmen bei der Aufnahme im Krankenhaus dieser Prozedur zu (er kann auch Wiedersprechen). Ebenso ist das mit einem im Team eingegliedertem Psychologen.
@irmela_p, ja das ist 100% richtig, du warst schneller ;-)
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alle personen, die der schweigepflicht unterliegen, sind verpflichtet, diese einzuhalten. es gibt aber 3 gruende, die schweigepflicht zu verletzen. 1. wenn er von dingen erfaehrt, die leben und gesundheit anderer gefaehrten. 2. gerichtlich, und 3. wenn er sich strafbar machen wuerde, wenn die gesundheit seines klienten auf dem spiel steht. also zurueck zu deiner frage. wenn der psychologe von einem klienten selbstmordabsichten erfaehrt, muss er dieses melden. dazu ist er gesetzlich verpflichtet. wenn er dies nicht tut, macht er sich strafbar. § 203 und 204 stgb
Wenn es Gründe für eine Zwangseinweisung gibt, das kann unter Umständen auch bei Selbstmordgefahr sein, dann wird der Psychologe die dafür festegelegten Schritte unternehmen MÃSSEN. Ja.
Diese sind im Psych KG vorgeschrieben und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. PSych KG mal googeln.
Eine weitere Möglichkeit oder Notwendigkeit, die Schweigepflicht zu brechen, ist in § 34 (Rechtfertigender Notstand) geregelt. Demnach darf die Schweigepflicht bei Gefahr im Verzug gebrochen werden, wenn das Leben des Pat., anderer oder höherwertiger Rechtsgüter in Gefahr ist.
Die Ankündigung des Selbstmord selbst ist kein Grund die Schweigepflicht zu brechen, vor allem dann nicht, wenn keine psychische Krankheit vorliegt und noch andere Wege möglich sind, das Vorhaben zu verhindern (Gespräche etc.)
Hmm, schwierige Sache, denke ich, der Aufhänger hierbei ist wahrscheinlich die 'Suizidgefahr', bei der Handlungsbedarf besteht. Allerdings, wer ist berechtigt, solche 'Suizidgefahr' zu diagnostizieren?
Ich habe mal (vorsicht, Halbwissen) gehört, daà man eingewiesen werden kann (für 24h), wenn zwei Ãrzte (keine Dipl.-Psychologen) die Einweisung unterschreiben.
Grundsätzlich dürfen Ãrtzte (und vor allem auch die bereits erwähnten Dipl.-Psychologen) nicht wirklich viel ohne Dein Einverständnis.
Ein weiterer Faktor sind auch Suizidversuche. Aber, wie weit da die Rechte und vor allem Pflichten eines Arztes gehen, weià ich nicht.
Eigentlich darf er sowas nicht aber wenn gefahr für Leib und Leben besteht darf er das
nein
aber das ist theorie
ich habe schon oefter gehoert dass sie therapeuten nicht dran halten und passieren kann ihnen nicht viel
Definitiv nicht. Zeige den Typen an und er wird seine Erlaubnis verlieren. Und je mehr Zeugen desto besser.
Pseudonym hat ganz richtig beantwortet. Nur im Krankenhaus besteht (fast) keine Selbstmordgefahr.
Der Psychologe muà sich in der Regel an seine Schweigepflicht halten. Wenn er aber das Gefühl hat, daà der Patient sich selbst oder einen anderen gefährdet, ist der Psychologe verpflichtet, eine Meldung beim Gesundheitsamt -sozialpsychiatrischen Dienst zu machen. Von dort wird der Patient untersucht und wenn sich die Vermutung des Psychologen bestätigt, wird über den Richter (Amtsgericht) eine Einweisung in die Klinik beantragt und durchgesetzt.
Ich denke mir auch, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, darf er das.
Beispiel für das erlaubte Brechen der Schweigepflicht eines Arztes:
Ein Patient kommt in die Praxis und erzählt dem Arzt glaubhaft, dass er jetzt loszieht und eine Bank überfällt oder jemanden umbringt. Dann darf der Arzt die Schweigepflicht brechen, um damit ein Verbrechen zu verhindern.
Reden wir von einem Psychologen oder Psychiater, oder gar von einem Psychologischen Psychotherapeuten, oder medizinischen Psychotherapeuten ?
Fakt ist, dass es bei angekündigtem Suizid keine Schweigepflicht gibt, da der Therapeut alles tun muss um eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung zu entkräften. Dazu gehört sogar die Zwangseinweisung in eine Psychiatrische Klinik.
Nein darf er nicht, da er ebenso wie ein Arzt unter Schweigepflicht steht, das gilt ABER nur für Dipl. Psychologen (selbstverständlich auch für Ãrzte, also Psychiater). Selbstmord ist keine Straftat und wird auch nicht strafrechtlich in Deutschland verflogt. Es ist nicht verboten sich selber umzubringen. ABER es gilt §11 Abs. 1 PsychKG (http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/PsychKG_RP.htm#Psyc...
Also seine Schweigepflicht darf er nicht brechen, aber er darf mit den Personen reden die eine Eiweisung in eine Unterbringung nach PsychKG vorsieht. Die Personen stehen aber auch alle unter Schweigepflicht. Sind die Bedingungen für § 11 PsychKG nicht erfüllt, so darf er mit niemand darüber reden, weil es eben keine Straftat ist wie z.B. Mord, hier ist er sogar verpflichtet seine Schweigepflicht zu brechen.
Sonderfälle: z.B. im Krankenhaus, dem Arzt ist es erlaubt mit den Kollegen die unmittelbar den Fall betreuen über die Behandlung des Patienten zu sprechen. Also der Radiologe teilt dem behandelnden Stationsarzt seinen Befund mit, der Stationsarzt bespricht den Befund mit dem Oberarzt. Patienten stimmen bei der Aufnahme im Krankenhaus dieser Prozedur zu (er kann auch Wiedersprechen). Ebenso ist das mit einem im Team eingegliedertem Psychologen.
@irmela_p, ja das ist 100% richtig, du warst schneller ;-)