Hallo.
Ich wurde heute auf der Autobahn geblitzt. Ich denke es war eine 100er Zone und ich bin ca. mit 125 da durch. Es wird also knapp mit der 21km/h Grenze. Das Auto ist jedoch auf meinen Vater zugelassen, weshalb er ja auch das Schreiben bekommen wird. Kann mein Dad dann einfach sagen, er wäre gefahren? Er müsste ja dann nur die ~25km/h zu schnell bezahlen (würde ihm das Geld natürlich geben^^) oder prüfen die das an Hand von Fotos nach, wer wirkrlich hinter dem Steuer gesessen hat, wenn der Halter des Fahrzeug sagt er wäre gefahren?
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Hallo.
Grundsätzlich ist es so: Je größer die Überschreitung, desto höher der Aufwand der Behörden, den tatsächlichen Fahrer zu bestellen.
Bei einer Überschreitung bis 20 km/h ist den Behörden meist relativ egal, WER das Verwarn- oder Bußgeld bezahlt, sodass meist einfach ein entsprechender Bescheid an den Fahrzeughalter rausgeschickt wird.
Ab 21 km/h ist der Ermittlungsaufwand der Behörden höher.
Wenn dem auswertenden Sachbearbeiter auffällt, dass die fotografierte Person deutlich jünger ist als der Halter, so wird dieser einen Zeugenbefragungsbogen erhalten,auf dem er aufgefordert wird, den Fahrer zur Tatzeit zu benennen.
Natürlich darf er straffrei sich selbst angeben, die Frage ist aber, ob ihm die Behörden das abkaufen.
Wenn er einen ZBB bekommt, ist er als Fahrer schon ausgeschlossen.
In der Regel wird dadnach zuerst im Familienumkreis geforscht, sodass der Schluss auf den Sohn naheliegt.
Wie groß im konkreten Fall der Ermittlungsaufwand sein wird, lässt sich nicht voraussagen, das kommt ganz auf die Auslastung der Behörde an.
Wie gesagt, es gilt, dass ab 21 km/h Überschreitung schon das Photo mit den Halterdaten abgeglichen wird.
Eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter ist auch beim ersten Verstoß grundsätzlich möglich und nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes auch verhältnismäßig.
Auch, wenn es nicht wahrscheinlich ist, ist es also dennoch nicht ausschließbar, dass bei einer Nichtermittlung des Fahrers ein Fahrtenbuch droht.
Wenn Du aber 125 km/h vom Tacho abgelesen hast, stehen die Chancen, dass Du unter die 21-km/h-Grenze kommst, nicht schlecht:
Zunächst ist die Tachovoreilung zu berücksichtigen: Dein Tacho zeigt immer etwas mehr an, als Du tatsächlich fährst. Darüber hinaus werden vom Messwert 3% als Toleranz abgezogen.
So würdest Du wahrscheinlich schon in den VErwarngeldbereich kommen.
Auch wenn es nicht direkt mit dem aktuellen Fall etwas zu tun hat, ein dennoch wichtiger Hinweis:
Eines ist in jedem Fall zu unterlassen: Jemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer zu benennen ist eine Straftat (§ 164 StGB) und damit eine ganz andere Schublade als eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit.
Dagegen ist es straffrei, wenn jemand SICH SELBST fälschlicherweise als Fahrer angibt.
Bei weiteren Fragen zum Thema: www.verkehrsportal.de
mfG
Kwazulu
wenn die es so hinnehmen wenn dein vati angibt er ist gefahren.
ich selber wurde auch in der probezeit geblitzt,
23 kmh abzüglich toleranz.
ich habe meine mama damals angegeben,aber man hat es vom alter her wohl nicht abgenommen. ich musste mich stellen sonst hätte ich wegen urkundenfälschung /falschaussage noch einen mehr dran bekommen.
vielleicht wars auch nur druck machen von denen.
meine probezeit verlängerte sich um weitere 2 jahre und ich hatte nur noch einen monat der probezeit vor mir.
eine nachschulung viel ebenso an und die kam mal eben 580 €.
in dieser zeit wurde ich erneut wegen zu wenig abstand auf der autobahn per viedo gefilmt,dieses wurde nnicht mehr geahndet da,es im selben zeitraum war..
ich wurde seitdem nie wieder geblitzt,und ich fahr trotzdem noch schneller,weiss aber ich habe nicht mehr zu übertreiben.
du musst es wiisen was du machst,ich kann nur sagen ich hatte irgendwie doch glück im unglück.
Umsonst gibbet solche maÃnahmen ja nicht.
@ axel:
kann aber sein ,dass ein fahrtenbuch nach so einer aktion fällig wird und ob daddy damit glücklich ist,wag ich zu bezweifeln.
Ich weià nur das meine Schwester damals die Strafe selber zahlen musste, weil die der sache nachgehen wer gefahren ist! Die sehen doch das Geburtsdatum von dem Halter des Autos und ich denke mal das du net grad so alt aussiehst wie es dein Vater ist, dann erkennen die, dass jemand anders gefahren ist. Dein Vater kriegt dann so ein schreiben zugeschickt wo er einige Fragen beantworten muss....Naja, und dann wird es teuer für dich , denn dann musst du eine Nachschulung machen. Kostet so um die 500 Euro...
Wenn du eine reelle Antwort erhalten möchtest, dann schaue einmal in das Verkehrsportal, da sind Polizisten, Rechtsanwälte und jede Menge solcher Fragen, die da schon von Leuten beantwortet sind die damit auskennen.
das war ein satz m it x , das war wohl nix. also Fahrrad rausholen und weiter fahren!
Das ist nicht schlimm!
er muss gar nicht behaupten er wäre gefahren sondern nur bezahlen dann ist denen das egal
er müsste hinschreiben und behaupten er wäre nicht gefahren und du wärest gefahren.
wenn 125 auf dem tacho stand bist du nicht über der 21 kmh grenze
wenn doch probierts !!!die 4 jahre probezeit und nochmal geld und nachschulung (obwohl ich da endlich mal wieder alte klassenkameraden getroffen hab ;) lohnen sich nicht)
Er kann sagen, dass er gefahren ist. Die wissen ja nicht wie du aussiehst :)
Dann kriegt er die Strafe und die Punkte
LaÃt den BuÃgeldbescheid auf Euch zu kommen. Dein Vater hat die Möglichkeit, mit zu teilen, dass er nicht gefahren ist. Das StVA kann diese Aussage durch Fotovergleich verifizieren.
Dein Vater ist nicht verpflichtet, denen mit zu teilen, dass Du gefahren bist. Gegenüber Verwandten besteht ein Aussageverweigerungsrecht. Es genügt der Satz: Leider kann ich das Gesicht auf dem Foto nicht identifizieren. Das ist ja auch nicht gelogen, denn bei einem Aussageverweigerungsrecht kann er ja ungestraft davon Gebrauch machen!
Das StVA droht oftmals, ein Fahrtenbuch zu verhängen. Da es sich aber hier, hoffe ich, um eine einmalige Sache handelt, wird kein Richter eine derartige Forderung des StVA unterstützen.
Also noch einmal Glück gehabt und eine gute Möglichkeit, aus dieser Erfahrung zu lernen und sich im StraÃenverkehr demnächst nicht ablenken zu lassen, denn passiert das öfter, muss mit dem Besuch eines Ermittlungsbeamten gerechnet werden, der an Hand der Fotos in der Nachbarschaft ermittelt. Ob das dann erfolgreich ist, hängt von der Nachbarschaft ab!
Die überprüfen nichts,solange dein Vater brav zahlt und nicht behauptet ,er sei es nicht gewesen..Für dich wäre es ein sehr groÃer finanzieller Nachteil ,wenn dein Vater diese Schuld nicht auf sich nimmt.Nachshulung(teuer),Probezeitverlängerung(muà nicht sein).Erkläre dieses deinem Vater,er wird dich verstehen.Gib ihm das Geld für das Foto und alles ist TUTTI.aber es kann auch sein ,dass es eine kleinere Ãberschreitung ist(tachos sind ungenau und lügen)Sollten bei dieser Strafe Punkte anfallen ist es ebenfalls ratsam ,daà diese auf Konto deines Vaters gehen,denn du in der Probezeit,darfst dir nur 8 Punkte Leisten(dann ist der Lappen WEG)und dein Vater 18Punkte.Viel Glück und Gute Fahrt