Bin aufgrund einiger Antworten bei einer Frage etwas verwirrt!
Bsp. Kind ist 10 und sieht auch eindeutig so aus, Film ist aber ab 14! Spielt das dann keine Rolle mehr, wenn die Eltern dabei sind, weil die ja die Erziehungsberechtigen sind?
Update:@ Ela: :-) Habe jetzt echt an meinem gesunden Menschenverstand gezweifelt und wollte es genau wissen! *lach*
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Guckst du hier:
"Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind ("ohne Altersbeschränkung", "ab sechs Jahren", "ab zwölf Jahren", "ab sechzehn Jahren") oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt. Filme ohne Alterskennzeichen dürfen Kindern und Jugendlichen nicht gezeigt werden.
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.
Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten) in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die Ausnahme nicht.
Kinobetreiber sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen auch zu prüfen. Dies kann an der Kasse, im Vorführraum und, wenn erforderlich, auch während der Filmvorführung erfolgen. Außerdem sind die Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren zu beachten und - sofern das Kino über eine Gastronomie verfügt - auch in Bezug auf Gaststätten.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen und es ist auf die Alterskennzeichnung der Filme hinzuweisen.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden."
:-)
Also, ICH bin der Meinung: Ein Kind mit 10 Jahren gehört nicht in einen Kinofilm der ab 14 ist.
Das gilt auch für ein 4 jähriges Kind und einen Film ab 6.
Man muss aber auch sagen:
Nur die Eltern allein kennen das Kind, daher sollte es einen Spielraum von 1 Jahr geben.
Beispiel: Kind 5, Film ab 6. DAS sollte erlaubt werden!
Ãbrigens:
In Deutschland habt ihr ganz bestimmte Gesetze dafür, wie Zwider es schon schrieb.
Wir in der Schweiz haben nur Richtlinien.