Hallol
habe letztens einen Gutschein bei Ebay ersteigert, konnte diesen aber nicht einloesen, da der Verkaeufer nicht die gesamten Bedingungen zum Einloesen in der Atikelbeschreibung angegeben hat.
Habe ich ein Recht, mein Geld zurueckzuverlangen oder welcher Paragraph besagt, dass ich dieses Recht nicht habe.
Ist der Satz "Kein Rueckgaberecht, da Privatauktion" am Ende der Artikelbeschreibung eine rechtskraeftige Aussage und bedeutet, dass der Kaeufer die Ware nicht zurueckgeben kann?
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Er darf keine Ware mit Mängeln verkaufen, auf die er vorher nicht hingewiesen hat.
Beim Hinweis "Kein Rückgaberecht" kann der Verkäufer lediglich ausschließen, dass der Käufer sehr viel später noch die Ware umtauschen darf, weil sie ihm plötzlich nicht mehr gefällt.
Diese Gewährleistung kann ein Privatanbieter mit einem Hinweis ausschließen...
Aber das bedeutet nicht, dass er Schrott für Gold verkaufen darf und keiner dagegen Beschwerde einlegen kann...
Wenn die Artikelbeschreibung unzutreffend war, muà der Verkäufer die Ware zurücknehmen und Dir sämtliche Kosten, auch für den Versand, erstatten. Es spielt hier keine Rolle, daà es eine private Auktion war.
Wenn der Verkäufer sich weigert, klickst Du auf "Probleme lösen" und meldest Ebay einen Streitfall.
Es stimmt nicht, dass es kein Rückgaberecht von gebrauchter Ware gibt!
Man hat als Käufer das Recht, innerhalb von zwei Jahren den Artikel zurückzugeben.
AuÃer eben wenn dieser Satz "Kein Rückgaberecht, da Privatauktion" dabeisteht. D.h. dein Rückgaberecht ist damit ausgeschlossen.
Wenn der Verkäufer dich jetzt aber beschissen hat, dann fällt das wieder unter einen anderen Aspekt, das wäre dann meiner Kenntnis nach Betrug (§263 StGB):
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daà er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da müsstest du, wenn es dir das wert ist, Anzeige erstatten.
Es hilft aber auch oft schon, wenn du dem Verkäufer per e-mail eine Anzeige androht und wenn er dann immer noch nicht drauf eingeht und das Geld zurücküberweist, dann lässt du es entweder dabei, oder du erstattest wirklich Anzeige wegen Betrugs.
Das liegt jetzt ganz bei dir und bei dem Geldbetrag um den es geht.
Bei 20€ ist sowas nicht lohnenswert, wenn es sich aber um gröÃere Geldsummen handelt, dann sollte man solchen Betrüger schon das Handwerk legen!
Das Beste Du wendest dich an Ebay, die können dir einen Rat geben.
Mit dem Verkäufer ärgerst Du dich nur rum, mach eine Unstimmigkeit und schreibe alles rein. wenn es zu keiner Einigung kommt, dann geht es ans Ebay Sicherheitsteam und die kümmern sich dann darum.
hallo, unter bestimmten gründen muss der verkäufer die ware zurücknehen wenn er zum beispiel die wahrheit nicht gewchreiben hat in der artikebeschreibung.ich würde eine e mail direkt an ebay schreiben den fall schildern und bitten das sie dir helfen das problem zu lösen..
auch wenn der artikel abweischt...
Wenn die Aktikelbeschreibung nicht korrekt ist, kannst du den Kauf rückgängig machen. Einfach das ganz normale Beschwerdeverfahren über ebay starten.
Bei Privatauktion gibt es kein Rückgaberecht! Leider! Mit dem Verkäufer reden oder ne Email schicken, damit du auch den Gutschein einlösen kannst. Die meisten lassen mit sich reden!
Viel Glück