Ausschlaggebend für die Eintragung ins Führungszeugnis ist die Höhe der Tagessätze oder die Höhe der Freiheitsstrafe. Wie einige Vorredner bereits richtig festgestellt haben, werden u. a. folgende Dinge nicht eingetragen:
- Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
Einschlägig ist hier der § 32 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG).
Die Geldstrafe wurde ja in "Tagessätzen" ausgesprochen.
Wenn es unter 90 Tagessätze waren, wird es im Führungszeugnis ohnehin nicht erwähnt.
Anderenfalls gibt es noch die Möglichkeit, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beantragen, die Vorstrafe im Führungszeugnis für private Arbeitgeber nicht zu erwähnen.
Einem solchen Antrag wird in der Regel dann entsprochen, wenn das Delikt, das zur Vorstrfe führte, keine Relevanz zur gewünschten Arbeitsstelle hat.
Wenn er schon ein Führungszeugnis verlangt, und es erst paar monate her ist, also nicht verjährt dann denke ich hast du schlechte Karten. Gerade bei Betrug.
Trozdem viel Glück
Habe gerade die Antwort vor mir gelesen, also wenn du vor Gericht warst, und der Richter dir ne Geldstrafe erteilt hat, dann wird diese auch im Führungszeugnis stehen! Wenn es nicht vor Gericht ging dann wenn du Glück hast nicht.
Wenn du einen eintrag im führungszeugniss hast muss schon ein schlimmer finger gewesen sein..und 500 ist der rede gar nicht wert..musst erst angst haben wenn du mal im knast warst oder bedingt verurteilt wurdest wegen was schweren.
Es steht drin. Das mit den 90 Tagessätzen gilt nur bei erstmaliger Geldstrafe.
Erschwerend bei dir,Betrug ist ein Straftatbestand und als solcher für jeden Arbeitgeber relevant.
Im übrigen kann ich dir nur raten dem Arbeitgeber vor Antritt des Jobs zu informieren,erfährt er es später kann es ein Grund zur fristlosen Kündigung sein
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Ausschlaggebend für die Eintragung ins Führungszeugnis ist die Höhe der Tagessätze oder die Höhe der Freiheitsstrafe. Wie einige Vorredner bereits richtig festgestellt haben, werden u. a. folgende Dinge nicht eingetragen:
- Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
Einschlägig ist hier der § 32 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG).
Die Geldstrafe wurde ja in "Tagessätzen" ausgesprochen.
Wenn es unter 90 Tagessätze waren, wird es im Führungszeugnis ohnehin nicht erwähnt.
Anderenfalls gibt es noch die Möglichkeit, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beantragen, die Vorstrafe im Führungszeugnis für private Arbeitgeber nicht zu erwähnen.
Einem solchen Antrag wird in der Regel dann entsprochen, wenn das Delikt, das zur Vorstrfe führte, keine Relevanz zur gewünschten Arbeitsstelle hat.
Wenn er schon ein Führungszeugnis verlangt, und es erst paar monate her ist, also nicht verjährt dann denke ich hast du schlechte Karten. Gerade bei Betrug.
Trozdem viel Glück
Habe gerade die Antwort vor mir gelesen, also wenn du vor Gericht warst, und der Richter dir ne Geldstrafe erteilt hat, dann wird diese auch im Führungszeugnis stehen! Wenn es nicht vor Gericht ging dann wenn du Glück hast nicht.
LG TINA
Da steht nichts von drinne. Geldstrafe ist dafür zu gering.
Nur bei Geldstrafen gröÃer/gleich 90 Tagessätze oder bei
Freiheitsstrafen gröÃer/gleich 3 Monate.
kann ich mir leider nicht vorstellen.
Wenn du einen eintrag im führungszeugniss hast muss schon ein schlimmer finger gewesen sein..und 500 ist der rede gar nicht wert..musst erst angst haben wenn du mal im knast warst oder bedingt verurteilt wurdest wegen was schweren.
Es steht drin. Das mit den 90 Tagessätzen gilt nur bei erstmaliger Geldstrafe.
Erschwerend bei dir,Betrug ist ein Straftatbestand und als solcher für jeden Arbeitgeber relevant.
Im übrigen kann ich dir nur raten dem Arbeitgeber vor Antritt des Jobs zu informieren,erfährt er es später kann es ein Grund zur fristlosen Kündigung sein
Es steht nicht drinnen,keine Sorge.