Also - er ist 61 Jahre- hat 40 Jahre als LKW-Fahrer gearbeitet - hat die Arbeitslosen geld Zeit am 1. März beendet
Hat sich einen Antrag auf Hartz4 geholt - aber den termin zur Abgabe versäumt
Er bekam sofort ein Schreiben
- wegen termin versäumung 1Woche Leistungen gestriechen!!
Ist dass richtig? Wo er noch nicht mal leistungen von dem Amt erhält
Der Antrag ist ab 1. März erst in Anspruch der Leistungen beantragt
Weil er am 30. Februar ja sein letztes geld von der ARG bekommt
Update:Seid doch nicht so pingelich - klar weiß ich das der Monat nur 28 Tage hat-
Ihr macht auch genug Schreibfehler und ich übersehe es
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Fristen sind Fristen. Da wird schnell gestrichen. Am 30. Februar bekommt er kein Geld, sondern am 28.
Das Jobcenter läßt keine Fehler durchgehen. Er kann ja nochmal vorsprechen und die Angelegenheit persönlich aufklären.
Jeder, ohne jegliche Ausnahmen muss sich an die bekannten Regeln beim SGB II handeln. Dann wissen alle Personen wo sie dran sind.
wenn er sich den antrag schon vorher geholt hat, dann wusste er auch, wann er den abgeben muss. klar kann man sowas mal vergessen, zumal es bei ihm ja das erste mal ist. aber vergesslichkeit schützt nicht vor sanktionen. da sind die knallhart.
wie @helgale schon geschrieben hat...er kann versuchen dort persönlich vorzusprechen, aber da muss er schon einen äußerst kulanten mitarbeiter erwischen.
An Ludmilla:
Und es heißt: An meinen" nicht "an mein".
MannMannMann
Ja - die sind knüppelhart wenn man sich nicht an die Fristen hält!
Solche Sachen passieren einem aber immer nur einmal, danach passt man genau auf dass man die Fristen einhält!
Tja, da gibt es halt Vorschriften
ist doch eigentlich hinlänglich bekannt das das Jobcenter sehr hart durchgreift. Und auch somit klar das man Sanktionen bekommt ..... Also in dem Fall hat das JC richtig gehandelt.
Ich wünschte der Bezug von Hartz IV wäre an die Mächtigkeit der deutschen Rechtschreibung gebunden!
Ups, seit wann gibt es denn den 30. Februar?
Ist ja ganz was Neues. Den Kalender möcht ich schon sehen, wo "30. Februar" drinnen steht.
Dann können wir weiterdiskutieren, ob der Jobcenter richtig gehandelt hat oder nicht.
Angelitu
laut gesetz haben die unterlagen 6 wochen vor bezugszeitpunkt bei der arge zu sein, ich habe bisher aber noch von keinen sachbearbeiter gehoert, der da einen film draus gemacht hat.
da es rechtlich ok ist, ist da leider nichts zu machen.