Es ist nämlich so, dass sein einigen Wochen eine Frau bei uns im Studio anruft und nach einem Termin fragt. Nur alle Termine die wir ihr vorschlagen können passen ihr nicht, weil sie berufstätig ist und überhaupt in unserer Stadt nur selten da und was habe sie von so einem Gutschein, wenn wir sie nicht dann bedienen können, wenn es ihr gerade danach ist. Sie wolle das Geld für diesen Gutschein haben.
Darf sie es übrhaupt verlangen? Wir wollen ihr ja einen Termin geben, nur ihr passt ja keiner.
Update:@Lord Wapping: Sollen wir denn freundlicher Weise andere Kunden, die an dem Tag ihren Termin schon haben, darum zu bitten, darauf zu verzichten? Sie wollen auch eine Dienstleistung kaufen und machen für uns auch gute Werbung, wenn sie mit der zufrieden sind. Oder sollen wir Doppeltermine vergeben und uns dann auf keine von beiden richtig konzetrieren, sodass keine von ihnen froh ist, bei uns überhaupt vorbeigeschaut zu haben?
Update 3:Ihr habt uns alle sehr geholfen, ehrlich. Wir haben den Gutschein ausgezahlt. War aber eine ziemliche Unverschämtheit.
Ich lasse die Frage abstimmen und bedanke mich bei allen.
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Also wir zahlen auch Gutscheine aus, wenn jemand einen zum Geburtstag oder Weihnachten bekommt und dann doch lieber das Geld möchte.....dann zahlen wir es einfach auf Kulanz aus.
Zufriedene Kunden kommen wieder und sagen anderen Kunden auch, das sie zufrieden waren.
Uns soooo hoch sind doch die Beträge meistens auch nicht.
Damit meine ich NICHT das ich das Verhalten der Frau gut finde, wahrscheinlich ruft sie an, weil sie weiß das Ihr keinen Termin frei habt.....weil sie eigentlich gar keinen will.
Sie möchte wohl einfach über das Geld verfügen. Aber jedes Geschäft hat da ja so seine eigene Arbeitsweise.
Wenn Ihr generell nicht auszahlt dann kann man wohl nur ganz langfriestig plane um einen Termin für die gute Frau zu finden.
Der Gutschein ist eine Dienstleistung!
Ein Gutschein ist Geld wert aber ein Auszahlungsanspruch besteht nicht. Kein Einzelhändler betreibt nur eine Wechselstube. Wer einen GS verschenkt, der hat sich was dabei gedacht und möchte, dass sich ein Wunsch erfüllt wird, der Wunsch auf Auszahlung gehört nicht dazu, denn das hätte man einfacher haben können.
Ein Kunde hat keinen Anspruch auf die Auszahlung des Gutscheines.
Es besteht kein Anspruch ,die Unverschämtheit mancher Kunden kennt keine Grenze,habe schon erlebt das Geschenke zurückgezahlt werden sollen
Kein Geschäft ist verpflichtet den Gutschein gegen Bares zu tauschen. Das Geld wurde steuerlich verbucht und eingenommen. Es ist nur reine Kulanz wenn sich ein Geschäft darauf einlässt
nein in manchen geschäften is das ein entgegenkommen der verkäufer bzw. besitzer
Einen rechtlichen Anspruch hat sie nicht - allerdings wäre im Eigeninteresse zu prüfen ob man nicht ausnahmsweis auszahlt bevor die Kundin schlechte Werbung für Euch macht - und mal ehrlich - ihr habt ja die Kohle schon eine Weile und arbeitet ohne Verzinsung damit -
sie kann ja an der kasse warten bis eine kunde den betrag bar bezahlen will undsie können kurz tauschen
oder sie vergisst das geld
Ein Recht auf Auszahlung hat man tatsächlich nicht.
Allerdings sollte man kulant sein um seinen Ruf nicht zu ruinieren wobei ich verstehen kann das Kulanz auch seine Grenzen hat.
Wenn auf dem Gutschein drauf steht, das dieser NICHT bar ausgezahlt wird, dann ist es auch so...wenn die Dame keine Zeit findet, hat sie Pech!
Ich finde das Verhalten der Frau unverschämt!
Soll SIE doch einen Termin vorschlagen.....