Stellt Euch vor es gibt Arbeit und keiner geht hin.
Jetzt könnte ich doch glatt eine Arbeit bekommen und habe mich deswegen mal beraten lassen.
Was für mich bestenfalls herausspringen soll, ist dass ich ohne einen Cent in der Tasche zu haben, bei meinem künftigen Arbeitgeber aufschlagen werde - es ist weit weg, ich müsste freilich irgendwo übernachten und es soll Menschen geben, die gelegentlich Nahrung zu sich nehmen müssen.
Weder das eine noch das andere scheint das Job-Center irgendwie zu beeindrucken.
Soll man gleich am ersten Arbeitstag einen neuen Arbeitgeber anbetteln - spinnen die denn, oder was?
Und da wundern sich noch einige Mitmenschen, warum der Hartz-IV-Empfänger lieber zu Hause bleibt?
Ganz klar, habe ein Dach über dem Kopf, ein warmes Bett und irgendwo noch was zum Essen im Kühlschrank.
Stelle mich zur bundesweiten Vermittlung zur Verfügung, bin bereit Freunde, Familie und Bekannte zurückzulassen, alle Brücken in die Vergangenheit abzubrechen und einen ungewissen Neuanfang zu wagen - hatte doch dabei nicht daran gedacht, irgendwo eines Morgens als Bettler unter der Brücke ein Dasein zu fristen bis ich vielleicht mal ein erstes Gehalt oder so in die Hand bekomme, wenn ich diesen Tag in der neuen Firma überhaupt noch erlebe - so ein wenig Körperhygiene soll wohl dem Zusammenleben echt förderlich sein.
Kurz und gut - Hilffffeeeeee!!!!!!
Update:Es steht und fällt alles an dem Punkt oder wie man es nennen will, dass mir kein Überbrückungsdarlehen gewährt werden soll - wo soll ich schlafen, was soll ich essen bis es Geld gibt?
Das kann man doch nicht machen, sowas.
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
du kannst alle möglichen hilfen beantragen und das solltest du auf jeden fall tun!
als erstes bekommst du das fahrgeld zum neuen arbeitsplatz/ einmalig nur hinfahrt.
du kannst dir den umzug vom amt finanzieren lassen, stelle den antrag aber rechtzeitig vor antritt der neuen tätigkeit! am besten legst du möglichst sofort die zusage vom neuen arbeitgeber beim amt vor und sagst, du kannst den job nur unter diesen bedingung antreten. das amt kann dir sogar für die zeit der kündigungsfrist deiner alten wohnung die miete für die alte wohnung bezahlen, bis zu einem bestimmten höchstbetrag. und du kannst einen kredit als überbrückung bekommen.
wenn du die alte wohnung behalten mußt, weil deine familie dort lebt, gibt es zuschüsse für doppelte haushaltsführung.
allerdings sind alles kann-bestimmungen. auf leden fall versuchen die dir soviel steine wie möglich in den weg zu legen, daß sie dir so wenig wie möglich zahlen müssen und du dich selber um die finanzierung kümmerst und den job erstmal annimmst.
wenn dein berater dir keine richtige auskunft über mögliche hilfen gibt, dann verlang einen termin beim leiter der behörde. unterschreibe nichts bevor nicht geklärt ist, wie du hinkommst, wo und wovon du in zukunft leben wirst! rede auch offen mit deinem neuen arbeitgeber darüber. so versteht er vielleicht, warum du den job nicht gleich morgen antreten kannst. nach materieller unterstützung würde ich ihn aber nicht fragen!
wenn alles nichts hilft, geh damit an die presse! es gibt nicht nur diese boulevardzeitungen, die ein trauriges bild von dir zeigen, sondern auch regionalsender, die wirklich helfen!
ich wünsch dir jedenfalls alles gute!
Es gibt auch vom Job-Center ein Ãberbrückungsgeld und sogar ein Umzug wird bezahlt, wenn du eine Arbeit in einer anderen Stadt irgendwo in Deutschland gefunden hast.
Macht ein Mitarbeiter dieses Job-Center nicht mit, wende dich dich an den Leiter des Arbeitsamtes, dann spuren die.
Du hast ein gesetzliches Recht darauf diese Gelder zu bekommen.
Das Assiamt gewährt dir einen Ãberbrückungskredit. Nachhaken! Die bekloppten Mitarbeiter dort haben auch keine Ahnung und es interessiert die herzlich wenig. Du muÃt die mit der Nase darauf stoÃen.
ich möchte gerne helfen aber in deine frage steht nicht wo du Hilfe brauchst.
@ Robert S - Job-Center ist nicht gleich Arbeitsamt...du meinst wohl er sollte zum Job-Center Leiter
Für mich nicht sehr glaubhaft, dass dein Jobcenter dir bei Vorlage eines Arbeitsvertrages keinen Kredit gewährt, um den ersten Monat, also bis zur ersten Lohnauszahlung, zu überbrücken. Das ist gängige Praxis.
>> Das Ãberbrückungsdarlehen bis zum ersten Gehalt soll seit zwei Jahren nicht mehr existieren. <<
Unsinn. Natürlich kann man Leistungen bis zur ersten Lohnzahlung beantragen. Und man bekommt sie auch.
Und wie ist nun die Frage?
Leih dir Geld, um den ersten Monat zu überbrücken! Aber eigentlich könnte man annehmen, dass du in der Lage gewesen sein solltest, etwas Geld für solche unvorhergesehenen Fälle zurückzulegen...
rede mit dem künftigen arbeitgeber darüber!
er wird dir gewiss hilfestellung geben.
und sei es nur über lohnvorschuss!
man kann auch mit der hausbank reden und das konto kurzfristig überziehen.