du kannst dann wählen zwischen den kombinationen 5 und 3 oder 4/4. auf krankenkassenbeiträge hat das keinen einfluß, die richten sich nach deinem bruttolohn und der ändert sich ja nicht
Kommt drauf an. Ihr habt die Wahl zwischen den Steuerklassen 3 und 5 oder beide 4 (natürlich nur, wenn Deine Frau berufstätig ist, ansonsten gilt für Dich Steuerklasse 3).
Ist Deine Frau ebenfalls berufstätig, ändert sich an der Krankenversicherung nichts (das sind Sozialabgaben, keine Steuern). Arbeitet sie nicht, wird sie (bei gesetzl. Krankenversicherung) beitragsfrei über Dich in der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Bist Du privat krankenversichert, muÃt Du Deine Frau gegen eigenen Beitrag bei Dir versichern (vorausgesetzt sie wird von Deiner Versicherung nicht aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
die steuerklasse wirkt sich definitiv in keinster weise auf die beiträge zur krankenversicherung aus.
als verheiratete gibt's die klassen I und II nicht mehr.
bei relativ gleichhohen einkommen der ehegatten empfielt sich die kombination aus IV + IV
ansonsten sollte der, der das höhere monatliche einkommen hat, die III wählen, damit mehr netto in der haushaltskasse ist. der andere hat dann automatisch die V.
Es ist ratsam, am jahresende dann eine einkommensteuererklärung zu erstellen.
man rutscht in die steuerklasse 2 und der ehepartner wird einfach in die familienversicherung mit aufgenommen. erhöhte beitrage entstehen dadurch aber nicht
Answers & Comments
Verified answer
du kannst dann wählen zwischen den kombinationen 5 und 3 oder 4/4. auf krankenkassenbeiträge hat das keinen einfluß, die richten sich nach deinem bruttolohn und der ändert sich ja nicht
Kommt drauf an. Ihr habt die Wahl zwischen den Steuerklassen 3 und 5 oder beide 4 (natürlich nur, wenn Deine Frau berufstätig ist, ansonsten gilt für Dich Steuerklasse 3).
Ist Deine Frau ebenfalls berufstätig, ändert sich an der Krankenversicherung nichts (das sind Sozialabgaben, keine Steuern). Arbeitet sie nicht, wird sie (bei gesetzl. Krankenversicherung) beitragsfrei über Dich in der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Bist Du privat krankenversichert, muÃt Du Deine Frau gegen eigenen Beitrag bei Dir versichern (vorausgesetzt sie wird von Deiner Versicherung nicht aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
die steuerklasse wirkt sich definitiv in keinster weise auf die beiträge zur krankenversicherung aus.
als verheiratete gibt's die klassen I und II nicht mehr.
bei relativ gleichhohen einkommen der ehegatten empfielt sich die kombination aus IV + IV
ansonsten sollte der, der das höhere monatliche einkommen hat, die III wählen, damit mehr netto in der haushaltskasse ist. der andere hat dann automatisch die V.
Es ist ratsam, am jahresende dann eine einkommensteuererklärung zu erstellen.
Steuerklasse ja/Krankenkasse nein!!!
Steuerklasse ist zwischen Kl3 und KL5 wählbar, in Verbindung mit Ehepartner
Mann 3 - Frau 5
Mann 4 - Frau 4
Mann 5 - Frau 3
Du hast 2 Moeglichkeiten
Moeglichkeit Nr 1 ist1 Partner Lohnsteuerklasse 3
2 Partner Lohnsteuerklasse 5
Moeglichkeit Nr 2 Beide Partner Lohnsteuerklasse 4
Am Ende des Jahres wird eine Einkommensteuererklaerung
abgegeben
Es wirkt sich nicht auf Krankenkassenzahlungen aus, da diese
vom Bruttolohn des jeweiligen Verdienstes errechnet werden
Ich Drei meine Frau Fünf
Bei mir ist das so : Mann Steuerklasse 5
ich: Steuerklasse 3
rufe doch im Einwohner melde Amt an die sagen dir alles und klären dich richtig auf.
tommy
man rutscht in die steuerklasse 2 und der ehepartner wird einfach in die familienversicherung mit aufgenommen. erhöhte beitrage entstehen dadurch aber nicht