Soweit ich mich noch an mein Fach Recht erinnern kann, muss ein Arbeitgeber innerhalb von spätestens 4 Wochen einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen! Ansonsten gilt: auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!
Falls ein Arbeitgeber es versäumt einen Vertrag aufzusetzen würde im Falle eines Falles immer zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Verlangen kann der "zukünftige " Arbeitgeber natürlich nichts, aber wenn Du den Job haben möchtest, dann solltest Du das auf jeden Fall tun.
(Schulbankwissen von vor ca. 10 Jahren. Ob es noch immer stimmt weiß ich natürlich nicht)
auch ein vorerst mündlich abgeschlossener Vertrag gilt .. allerdings wie schon geschrieben sind dann natürlich rechtliche Schritte schwer zu beweisen .. und auch für Arge und Arbeitsamt muss man einen gültigen schriftlichen arbeitsvertrag vorweisen können ..
ich habe es gerade selbst erlebt wie schwierig es dannist .. erst nachdem ich über die ARGE dem ehemaligen Arbeitgeber die Aufforderung nach Vertragskopie und Gehaltsabrechnungen zukommen lies hat der erst Gehalt gezahlt bis dato hatte ich 2 montate lang kein Geld gesehen ..
also du kannst 1- 2 Wochen arbeiten um deine arbeitsbereitschafft zu zeigen und nebenbei immer mal wieder nach dem Vertrag fragen ..zur not eben auch sagen .. du brauchst diese Unterlagen für das Amt um dich dort abzumelden ..
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Soweit ich mich noch an mein Fach Recht erinnern kann, muss ein Arbeitgeber innerhalb von spätestens 4 Wochen einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen! Ansonsten gilt: auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!
Falls ein Arbeitgeber es versäumt einen Vertrag aufzusetzen würde im Falle eines Falles immer zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Verlangen kann der "zukünftige " Arbeitgeber natürlich nichts, aber wenn Du den Job haben möchtest, dann solltest Du das auf jeden Fall tun.
(Schulbankwissen von vor ca. 10 Jahren. Ob es noch immer stimmt weiß ich natürlich nicht)
Hallo
auch ein vorerst mündlich abgeschlossener Vertrag gilt .. allerdings wie schon geschrieben sind dann natürlich rechtliche Schritte schwer zu beweisen .. und auch für Arge und Arbeitsamt muss man einen gültigen schriftlichen arbeitsvertrag vorweisen können ..
ich habe es gerade selbst erlebt wie schwierig es dannist .. erst nachdem ich über die ARGE dem ehemaligen Arbeitgeber die Aufforderung nach Vertragskopie und Gehaltsabrechnungen zukommen lies hat der erst Gehalt gezahlt bis dato hatte ich 2 montate lang kein Geld gesehen ..
also du kannst 1- 2 Wochen arbeiten um deine arbeitsbereitschafft zu zeigen und nebenbei immer mal wieder nach dem Vertrag fragen ..zur not eben auch sagen .. du brauchst diese Unterlagen für das Amt um dich dort abzumelden ..
gruss darkzone
Verträge sind formlos daher wäre es möglich.
Aber ohne Vertrag würde ich nichts machen denn man hat ja keine Beweise und vor Gericht ein Problem.
Hier ein Link der dich interessieren könnte:
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/...
Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob du arbeiten willst.
Immerhin hast du eine Probezeit zu absolvieren.Im allgemeinen sind das 3 Monate.
Es gibt viele Gewerbe, wo Leute kommen und gehen... wie Gastronomie.. Bau.. Dienstleistungen.
Da spielen Aufträge eine grosse Rolle.
Grad mittelständige Unternehmen sparen die Bürokosten für die Verträge und schauen was du kannst.
Da die Probezeit soundso besagt, das jeder ohne Nennung von Gründen den Vertrag auflösen kann
Darum gibt es im Gesetz den mündlichen Vertrag.
Der Arbeitgeber kann das von dir nicht verlangen....
das du z.B morgen früh für einenKranken Kollegen einspringst.
Aber er sieht in deiner Antwort deine Einstellung zur Arbeit.
Wenn du arbeitslos bist, und dich dort bewerben musstest,
wird dir unter Umständen das ALG gekürzt.
Als Selbstbewerber würde ich den ersten Arbeitstag nicht verweigern
Also arbeite...
Wenn sich die Krise in 2-3 Jahren erholt hat, gibts nur noch 1Jahres-
Arbeitsvertäge.. 400€ Jobs werden von Arbeitsgebern bevorzugt.
Fang also an zu arbeiten.
NEIN!!! Der Arbeitsvertrag muss stehen vor dem Arbeitsbeginn.
wenn du eine Probezeit hast gibt es den Vertrag erst nach Ablauf dieser.