Hallo,
heute war ich auf dem Weg zur Schule, und bin sehr böse ausgerutscht.
Unsere Vermieterin streut den Hof nicht, ich weiß nicht wieso, aber auf jeden fall ist alles mit einer dicken Eisschicht bezogen, und rein garnichts gestreut oder wenigstens geräumt. Ich ging da also lang und war auf dem Weg zu der Bushaltestelle und rutschte auf einmal aus, ich prallte auf mein Steißbein, auf den Rücken, den Hinterkopf und die gesamte rechte Seite. Ich war eben beim Arzt, er meine ich hätte eine akute Prellung der ganzen rechten Seite, und eine Stauchung des Steißbeines. Ich werde noch verrückt, ich habe irre Schmerzen, kann kaum laufen und mich hinsetzen schon garnicht. Darf ich Schmerzensgeld verlangen? Denn in Normalfall hat unsere Vermieterin doch die Pflicht wenigstens zu streuen, oder zu räumen, da sie uns nicht gesagt hatte, dass wir das machen müssen, und da wir nicht alleine hier leben, sondern in einem Mehrfamilienhaus wo noch 3 andere Parteien wohnen.
MFG
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Sie braucht es Euch nicht zu sagen, es reicht, wenn es im Mietvertrag steht. Ist ja nicht erst sein gestern kalt, hätte man da nicht schon früher mal fragen können, wieso nicht gestreut/geräumt ist?
Bevor Du andere ans Messer liefern willst, solltest Du Euren Mietvertrag lesen. Das steht sicher drin, dass die Streupflicht nicht allein die Vermieterin trifft.
Als erstes musst du den Unfall der Schule melden. Dort wird eine Unfallanzeige für die Unfallkasse aufgesetzt. Immerhin ist es nach deinr Schilderung ein Wegeunfall zur Schule/Arbeitsstätte.
Wenn Du keinen Zeugen hast, dass die Prellungen im Hof entstanden sind, vergiss es. Auch hast Du eine Mitschuld, da Dir der glatte Hof bekannt war. Hast Du eine Rechtschutzversicherung bleib am Ball. Oder lässt Dein Vermieter mit sich reden, dann meldet er es bei der Haftpflichtversicherung und gibt sein Verschulden zu.
Zunächst würde ich erst einmal einen Blick in Euren Mietvertrag werfen - Möglicherweise hat Eure Vermieterin dei Streu-und Räumpflicht auf die Mieter per Vertrag abgewälzt - Wenn es allerdings bei 4 Parteien keinen Plan gibt, für den wäre die Vermieterin zuständig, trifft sie in jedem Falle eine Mitschuld -
Unter Vorlage eines ärztlichen Attestes kannst Du dann Schmerzensgeld fordern - GröÃenordnung 500 - 1000 € - der Hausfrieden ist dann allerdings dahin - Von Deiner Krankenkasse wird sie sowieso wegen der ärztlichen Behandlungskosten in Anspruch genommen -
Jammer, jammer, jaul, warum hast Du nicht
selbst die Strasse vom Eis befreit.
In der Regel wird die Räum- und Streupflicht in den Mietverträgen auf die Mietparteien abgewälzt. Schadens- und Schmerzengeldansprüche kannst du selbstverständlich stellen, was allerdings sehr schwierig werden dürfte, wenn zum Zeitpunkt des Sturzes, die Räum- und Steupflicht gerade auf deine Mietpartei entfiel.
Schaue auch einmal in die, mit dem Mietvertrag, als vertraglicher Bestandteil verbundene Hausordnung.
na dann müÃtest du alles fotografieren, zeugen haben und sie anzeigen. aber sei mal ehrlich, wir haben alle den kopf voll mit dem wetter und man hat auch ein wenig eigenverantwortung
Ja, kannst du. Du kannst noch so vorsichtig sein, es klappt nicht immer das du sicher den weg überschreiten kannst. Es wurde auch mehrfach in den Nachrichten darüber berichtet. Im Radio auch. Dich trifft keine Schuld. Faulheit muss bestraft werden. Ich habe sogar schon um 3:30 Uhr als ich von der Arbeit kam, gefegt. Oder um 22:30 Uhr. weil ich ein Morgenmuffel bin. Aber meine Hausmeister schieben mit. Die anderen sind saufaul.
Im Moment leiden alle! Wäre nicht fair, der Vermieterin gegenüber. Red mal mit ihr, vielleicht hat sie eine Haftpflichtversicherung.