Eine Wetterseite "wirbt" doch nicht mit gutem Wetter, höchstens mit exakten Vorhersagen.
Du kannst also nicht die optimistischste Wetterseite wählen und sie dann verklagen, weil das schöne Wetter nicht kommt. Es wäre etwas anderes, wenn die Seite Dir eine Wette anbieten würde und Du einen Einsatz bezahlst, aber bei Nichteintreffen einen Wettgewinn einstreichst.
PS: ein luftiges Röckchen macht sich sicher gut an Dir :-)
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Eine Wetterseite "wirbt" doch nicht mit gutem Wetter, höchstens mit exakten Vorhersagen.
Du kannst also nicht die optimistischste Wetterseite wählen und sie dann verklagen, weil das schöne Wetter nicht kommt. Es wäre etwas anderes, wenn die Seite Dir eine Wette anbieten würde und Du einen Einsatz bezahlst, aber bei Nichteintreffen einen Wettgewinn einstreichst.
PS: ein luftiges Röckchen macht sich sicher gut an Dir :-)
Nein, denn wenn es nur Werbung ist wird ja etwas vorgegaukelt.
In Aussicht gestellt - und nächste Woche soll es ja besser werden.
mfG gw38
LöL, wir haben März ?! kein Juni oder Juli wo es schön warm ist,
und beim Richter verlierst du eh da alle Wetterangaben ohne Gewähr sind.