Die Scheine haben doch in aller Regel heute keinen Namen des Teilnehmers mehr aufgedruckt. Daher kann doch f´jeder der den Schein hat den Gewinn abholen und natürlich auch andere übertragen.
Früher musst auf den Schein der Name geschrieben werden und der Schein war personalisiert.
Heutzutage bekommst Du nur noch einen Abschnitt ausgehändigt. Der eigentliche Lottoschein (wo Du die Kreuze drauf machst) kannst Du sofort wegwerfen weil Du mit dem schon mal gar nichts anfangen kannst.
Der Schein, den Du von der Annahmestelle bekommst ist der entscheidende. Und der ist wer Bargeld zu behandeln. Der der den Schein hat bekommt den Gewinn ausgezahlt. Wenn Du also 6 Richtige getippt hast und den Zettel verloren kannst Du nichts machen.
Um etwas zu übertragen zu können muss das zu Ãbertragende zunächst personalisiert sein. Dies ist ein Lottoschein in der heutigen Zeit nicht mehr.
Der Lottoschein ist ein Sichtpapier, ob mit oder ohne Namen, wer ihn vorlegt ist der "Eigentümer" so ist es auch mit Bankcheck`s da kann drauf stehen soviel Namen wie möglich, der Vorleger ist der "Eigner"
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Die Scheine haben doch in aller Regel heute keinen Namen des Teilnehmers mehr aufgedruckt. Daher kann doch f´jeder der den Schein hat den Gewinn abholen und natürlich auch andere übertragen.
Früher musst auf den Schein der Name geschrieben werden und der Schein war personalisiert.
Heutzutage bekommst Du nur noch einen Abschnitt ausgehändigt. Der eigentliche Lottoschein (wo Du die Kreuze drauf machst) kannst Du sofort wegwerfen weil Du mit dem schon mal gar nichts anfangen kannst.
Der Schein, den Du von der Annahmestelle bekommst ist der entscheidende. Und der ist wer Bargeld zu behandeln. Der der den Schein hat bekommt den Gewinn ausgezahlt. Wenn Du also 6 Richtige getippt hast und den Zettel verloren kannst Du nichts machen.
Um etwas zu übertragen zu können muss das zu Ãbertragende zunächst personalisiert sein. Dies ist ein Lottoschein in der heutigen Zeit nicht mehr.
du kannst den Lottoschein mir Vererben......
Der Lottoschein ist ein Sichtpapier, ob mit oder ohne Namen, wer ihn vorlegt ist der "Eigentümer" so ist es auch mit Bankcheck`s da kann drauf stehen soviel Namen wie möglich, der Vorleger ist der "Eigner"