@ 2.&: Mist, also ists wohl besser, doch vorher zu kaufen, wie einige schon schrieben, gut gelaunte Schaffner hab ich nämlich bishser selten gsehen.
@ Bonnie: So kannte ich es eben auch, wusste aber nicht, ob es noch so ist, scheint allerdings nicht so.
Update 3:@ darkyogi: In dem Link steht, das Nachlösen im IC, ICE ect. möglich wäre, also müsste es ja doch klappen *grübel*
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Auf manchen Zuegen geht das nicht. Da steht dann angeschrieben: Sie duerfen nur einsteigen, wenn Sie im Besitz einer gueltigen Fahrkarte sind (oder so was aehnliches).
Grundsätzlich muss der Reisende bei Antritt der Reise mit einer Fahrkarte versehen sein.
Eine Fahrkarte immer vor Antritt der Fahrt kaufen, auch wenns pressiert, ist in jedem Fall immer die richtige Entscheidung. Du willst doch nicht wie eine Schwarzfahrerin etc. angesehen werden. Auch das Klimpern mit den Wimpern soll nicht bei allen Schaffnern die erhoffte Wirkung zeigen. !
Manchmal kann man und manchmal kann man auch kräftig reinfallen und muà Zuschläge bezahlen bzw. wird als "Schwarzfahrer" behandelt.
Soweit ich weià geht das in Fernzügen, also ICE und IC aber halt zum höchsten Preis. Da es oft Sparangebote gibt, sollte man besser vorher kaufen. Ob es eine Gebühr kostet weià ich nicht, habe es noch nie gemacht. In Regionalzügen geht es auf keinen Fall, da nicht in jedem ein Schaffner mitfährt
Ich weià nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Niedersachsen ist das in allen Zügen seit dem 9. Juni nicht mehr möglich.
Fahrkarten können nur noch vor der Fahrt gelöst werden und nicht mehr beim Schaffner.
Liebe GrüÃe
Man kann.
Wenn du sofort den Schaffner aufsuchst geht das bestimmt.Du solltest nur nicht warten bis er kontrollieren kommt.
Wenn man ohne eine Personenschranke zu überwinden einen Bahnhof und dann einen Zug betritt, ohne eine Fahrkarte zu lösen, hat man eigentlich gar nicht die Beförderungsbedingungen eingewilligt. Dürfte schwierig sein, daraus ein erhöhtes Entgelt abzuleiten. AuÃer, wenn man vertraglich durch eine Bahncard etc. gebunden ist, dann hat man definitiv zugestimmt. Für einen Tatbestand der Leistungserschleichung müÃte eine Absicht nachgewiesen werden.
Ist möglich