Mein Bruder und ich, sind beide nicht getauft worden, unsere Eltern sind aber beide getauft und evangelisch.
Mein Bruder musst seid seinem 18 Geburtstag jedoch Kirchensteuern zahlen... kann das überhaupt sein? Nun zahlt er Geld damit er überhaupt wieder aussteigen kann.
Da ich gerade eine Bewerbung schreibe würde mich interessieren was ich bei Konfession hinschreiben soll...
bin ich nun konfessionslos oder evangelisch (trotz ungetauft) ?
Mein Bruder war ja anscheinend auch in der Kricher obwohl er ungetauft ist.
Vllt. hat ja jemand Ahnung davon :-)
danke schonmal...
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Taufe und Kirchenmitgliedschaft sind etwas verschiedenes.
Auch ohne Taufe kann man Mitglied einer Kirche sein. Ihr seid Mitglied seit eurer Geburt auf Grund der Mitgliedschaft eurer Eltern.
Die Zugehörigkeit zur Kircheninstitution im Sinne profanrechtlicher Institutionsformen sollte mit einer unmissverständlichen Willensäußerung beginnen. Die Taufe ist nicht eine solche unmissverständliche Willensäußerung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten profanrechtlichen Kircheninstitution.
Somit bleibt euch nur der Weg den kostenpflichtige Austriitt beim Amtsgericht zu beantragen.
Für die Bewerbung: nichts eintragen oder evangelisch - ganz wie du möchtest. Es sei denn, der Arbeitsplatz ist an eine Kirchenmitgliedschaft gebunden. Arbeitgeber:Caritas oä.
Ich kann dir nur schreiben, wie es uns ging.
Mein Mann und ich sind getauft, er evangelisch, ich katholisch.
Unsere Kinder wurden nicht getauft. Zu dieser Zeit waren wir noch nicht aus unseren Kirchen ausgetreten.
Als unsere Tochter ihre erste Lohnsteuerkarte bekam, stand auf ihr, dass sie evangelisch wäre.
Es wird stets die Kirchenzugehörigkeit des Vaters den Kindern zugeschrieben, wenn nichts anderes bekannt ist.
Wir dementierten das in unserem Gemeindeamt.
Man sagte uns, dass wir beweisen müssten, dass sie nicht getauft wurden. Wir fragten, wie wir etwas beweisen sollten, was nie passierte. daraufhin wurde ihre angebliche Zugehörigkeit gelöscht.
Sieh zu, dass du das auch hinbekommst.
Geh in die Gemeindeverwaltung, die die Lohnsteuerkarte ausstellt und reklamiere diesen Fehler.
ciao
Solange Du nicht austrittst bist Du wohl evangelisch wie deine Eltern!
Denke, dass das automatisch auf der Lohnsteuerkarte steht.
Bei der Geburt erhält das Kind automatisch die Konfession des Erziehungsberechtigten. Kinder müssen nicht automatisch getauft werden, das ist Wille der Eltern.
Das Kind selber hat im Alter der Konfirmation resp.Firmung das Recht seine Religion und Kirchenzugehörigkeit selbst zu bestimmen, d.h. auch auszutreten. Ich denke ihr habt dafür nie Interesse gezeigt.
Nur weil ich einer Kirche angehöre, muss ich ja auch nicht heiraten....!
Es ist eine Schweinerei das die Dt. Regierungen dem Volk einfach Kirchensteuer abzieht. Wer in der Kirche geht soll Eintrittsgeld zahlen.
In keinen Land der Welt ist diese Steuer, nur bei uns. Zahle schon
seit 1989 keine Kirchensteuer mehr. Halte andere, die zu faul sind zu arbeiten, nicht aus. Das Taufen sollte man den Täufling selbst überlassen, erst ab einem bestimmten alter ob er will oder nicht.
Fragen zur Konfession muß man bei Bewerbungen nicht beantworten - es sei denn Du bewirbst Dich um einen Kirchen-Job.
Ansonsten frage doch Deine Eltern mal, ob ihr zum Club gehört.
In Deutschland gibt es nun mal das Kirchensteuergesetz. Das unterscheidet nicht, ob getauft oder nicht! herkamann
Hallo Holly Blue ,
wenn beide Eltern evangelisch sind,bist du und dein Bruder es auch.
Bei der Bewerbung gibst du einfach evangelisch an,ausser du tretest vorher aus der Kirche aus.
Natürlich kannst du dich als Volljähriger auch für eine andere Konfession entscheiden.Ob getauft oder nicht,das spielt dabei keine Rolle.
Aber die katholische Kirche zum Beispiel führt keine kirchliche Trauungen durch,wenn die Kandidaten nicht getauft sind.
Die Angabe bei der Bewerbung beim vielleicht zukünftigen Arbeitgeber ist insofern sinnvoll , weil dieser ja die Kirchensteuer anteilig abführen muss.
Ich würde es bei der Bewerbung angeben,denn es entstehen dir dabei ja keine Nachteile.
Wenn ihr nicht getauft seid, dann gehört ihr keiner Konfession rk od. ev an! Somit dürftet ihr auch keine Kirchensteuern zahlen.
Wenn auf der Lohnsteuerkarte eine Religionszugehörigkeit angegeben ist, dann solltet ihr dies bei der Gemeinde korrigieren lassen.