Es handelt sich um ein Reihenhaus - über dem Wohnzimmer befindet sich das Schlafzimmer mit einer Dachterrasse. Der Boden dieser Terrasse ist leider nicht zu 100% dicht und daher hat sich nun im Wohnzimmer darunter ein ziemlich großer Wasserfleck an der Wand entwickelt - sogar die Farbe bröckelt schon ab. Der Vermieter wurde mehrmals darauf hingewiesen und es war auch schon ein Handwerker da der sich das Ganze angesehen hat. Auskunft war, dass die ganze Dachterrasse neu gemacht werden müsste um der Ursache auf den Grund zu gehen/kommen. Das stieß beim Vermieter auf taube Ohren. Nun ist meine Frage - darf man sich hier die Miete kürzen und wenn ja wie viel % der Miete (warm) darf man sich abziehen.
vielen Dank für eure Hilfe
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Hallo Paul Haas,
die exakte Höhe der Mietminderung kann Dir nur ein Anwalt nennen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, welche Mietstreitigkeiten einschließt rufe dort an. Die meisten Gesellschaften haben hier einen kostenlosen Rechtsrat. Eine weitere Möglichkeit ist die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale. Die kostet so um die 50,--€. Im Internet findest Du Mustertabellen. Die kostenlosen sind aber ungenau und die dort aufgelisteten Bezugsurteile sind teilweise nicht aktuell. Hier trotzdem eine interessante Seite zu diesem Thema: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg... oder über den Mietminderungsrechner dieser Anwälte: http://muehlenbein.de/mietminderung
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung durch den Mangel. Außerdem sollte untersucht werden, ob sich Schimmel gebildet hat.
Nach § 536 BGB darf der Mieter nachdem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhalten hat die Miete mindern - auch rückwirkend. Die Kürzung wird von der Bruttowarmmiete abgezogen und der VM hat keinen Anspruch mehr auf dieses Geld.
Da gibt es eine gute Broschüre für ,welche du kaufen kannst, sehe mal nach im Internet.
Der Name ist Mietminderungsliste aus dem Alexandra-Verlag GmbH, München.
Für Mietminderungen gibt es keine Pauschalen. Da viele Vorschriften einzuhalten sind sollte man nur eine Fristsetzung und Mietminderungsankündigung machen und den Rest mit einem Anwalt besprechen. Alternativ wäre es selbst ausführen zu lassen und von der MIete abzuziehen. Dann wird es gemacht. Aber das ist mit dem Anwalt zu klären