Ich habe einen BMW e 30 verkauft. Ich wollte nur das Auto verkaufen. Ich habe eine Anlage drinnen gehabt, die ich extra gekauft hatte und viel mehr wert war als das Auto, was ich für 300 Euro verkauft habe. Wir haben nicht ausgemacht, dass die Anlage dazu gehört. Ich wusste nicht mal wann er im Kofferraum geschaut haben sollte. Im Vertrag haben wir auch nur das Auto angegeben. danach habe ich meine Anlage rausgebaut. Jetzt droht er mit der Anzeige. Wer hat recht???
Update:Wir haben es weder mündlich, noch schriftlich ausgemacht, dass die Anlage überhaupt teil des Kaufes sein wird. Er hat mich auch nicht darauf angesprochen und als ich dabei war, hat er nicht mal den Kofferraum aufgemacht. Ich habe ihm vorgeschlagen, dass er sein Geld zurückbekommt und solle mir bitte das Auto zurückbringen. Aber das will er nicht.
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die Vorredner haben Recht. Wenn die Anlage im Auto verbaut war, ist sie Teil des verkauften Fahrzeugs. Damit hat der Käufer einen Anspruch auf die Anlage. Lag sie allerdings in Teilen im Kofferraum, gehört sie nicht zum Fahrzeug.
Ich wüßte allerdings nicht, weswegen Dich der Käufer anzeigen will? Die Polizei hat damit nichts zu schaffen. Er könnte allenfalls auf Herausgabe der Anlage und Erstattung der Kosten für den Wiedereinbau klagen. Das ist aber Zivilrecht und hat mit einer "Anzeige" nichts zu tun.
Sowas muss man schon vorher sagen das es nicht inklusive ist.
Woher soll der Käufer das vorher ahnen?
Der Käufer hat recht!
Daher such mit ihn eine Lösung.
Kam gerade erst ein Zeitungsbericht drüber.
verkauft wie gesehen und besichtigt, so geht das.
Ich find das echt cool, erst den Typen mit der tollen Anlage scharfmachen, dann die Kohle abgreifen und das Gerät ausbauen.
Auf sonen Trick muà man erstmal kommen, selbst Gebrauchtwagenverkäufer könnten bei Dir in die Lehre gehen.
leider er! den die anlage war im vertrag nicht ausgeklammert und somit gehört auch der inhalt zum auto (leider)
es zählt nur der fahrzeugzustand beim verkauf, alles was du nach den verkauf ausgebaut hast ohne absprache ist sein eigentum.
wenn die anlage vor dem verkauf schon drauÃen war hat er kein anspruch darauf und die anzeige ist daher kein gegenstand mehr.*
Meiner Meinung nach: Er. Du hast nicht in den Kaufvertrag geschrieben, dass die Anlage nicht dazu gehört, und es gilt beim Autokauf immer "gekauft wie gesehen und probegefahren", also in dem Fall MIT der Anlage.
Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich der Käufer wäre, würde ich darauf bestehen, dass du die Anlage rausrückst, und den Wiedereinbau würde ich dann selbst machen bzw. ginge auf meine Kosten.
du bist im unrecht-tja-pech gehabt süsse...
Na du hast Recht, das wird dir jeder Anwalt bestätigen, es sei denn die Anlage steht mit im Vertrag oder es wurde zunächst mündlich abgesprochen, dass er die Anlage mitkauft. Im schlimmsten Fall kann eine Annulierung des Vertrages erfolgen. Das heiÃt, dass du dein Auto zurückbekommst und er seine 300 Euro.
Nachtrag: Tut mir Leid, da hab ich dir dann S-cheiÃe erzählt. Aber wenn die Rechtslage wirklich so aussieht, dann kannst du nur noch behaupten, es mündlich mit dem Käufer vorher abgesprochen zu haben und dann steht Aussage gegen Aussage.