Wenn du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Dann hattet ihr ein gemeinschaftliches Mietverhältnis abgeschlossen, für das ihr beide gesamtschuldnerisch haftet.
Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete eintreibt; wie die Mieter dies im Innenverhältnis lösen, ist nicht Vermietersache.
Dein Freund kann dich nicht "abmelden", du musst kündigen! Dein Freund kann nicht für dich die Kündigung unterschreiben.
Bei der gegebenen Sachlage kannst du deinen Freund nicht einmal haftbar machen und das Geld zurückfordern.
Hast du den Mietvertrag nicht mit unterschrieben, kann der Vermieter auch kein Geld von dir fordern, bzw. seine Forderung einklagen.
es kommt nicht darauf an, ob du da gewohnt hast, sondern ob du den Mietvertrag mit unterschrieben hast. Da ist es egal, ob du ab-/ oder umgemeldest bist.
Wenn Mietschulden angefallen sind, ist die im Mietvertrag genannte Person/sind die Personen Ansprechpartner für den Vermieter und Schuldner ihm ggü.
Bei einer gerichtl. Klärung wird die Person verantwortlich sein, die im Mietvertrag steht, bzw. ihn unterschrieben hat.
Wenn Du den Mietvertrag mit abgeschlossen (unterschrieben) hast, bist Du solange mit zur Zahlung verpflichtet, bis dieser Mietvertrag aufgelöst wurde, oder der Vermieter Dir schriftlich bestätigt hat, dass er Dich aus dem Mietvertrag entlässt.
Wir hatten letztes Jahr eine Zwangsräumung und obwohl die Exfrau unseres Mieters uns von ihrem Auszug (in 2001) informiert hatte, muss sie trotzdem (lt. Gerichtsurteil) die ausstehende Miete an uns zahlen. Wir hatten die einseitige Kündigung nicht anerkannt, sondern auf komplette Kündigung des Mietvertrages bestanden, da wir mit dem Mann alleine keinen Mietvertrag abgeschlossen hätten. Wir wussten, dass er nicht zahlen wird. Es hat ihr also noch nicht einmal etwas genutzt, dass sie ein Kündigungsschreiben an uns nachweisen konnte, da wir der Kündigung in dieser Form nicht zugestimmt hatten.
Ja, wenn Du mit im Vertrag gestanden hast.Wo sollte Dich Dein Freund abmelden? Beim Vermieter? Das ist nicht möglich, gemeinsam geschlossene Verträge müssen gemeinsam gekündigt werden. Der Vermieter kann alle Mietschulden von Dir eintreiben, auch wenn Du nicht mehr da gewohnt hast und Dein Freund keine Miete gezahlt hat
Da ist doch was faul. Jeder vernünftige Vermieter würde doch spätestens nach drei rückständigen Mieten den Vertrag fristlos kündigen und die Wohnung räumen lassen. Welcher Vermieter verzichtet 36 Monate freiwillig auf sein Geld?
Answers & Comments
Verified answer
Wenn Du unterschrieben hast und nicht gekündigt wurde besteht der Vertrag noch und Du hast zu zahlen!
Das Geld kannst Du von Deinem Ex zurückverlangen, wenn Du beweisen kannst, dass er versprochen hat, Dich abzumelden.
(Solltest Du keinen Vertrag unterschrieben haben, so ist wohl keine Miete mehr an den Vermieter zu zahlen.)
Viel Erfolg
@ Nachtrag
Daumen nach unten, weil die Antwort nicht so war wie gewünscht????
Wenn du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Dann hattet ihr ein gemeinschaftliches Mietverhältnis abgeschlossen, für das ihr beide gesamtschuldnerisch haftet.
Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete eintreibt; wie die Mieter dies im Innenverhältnis lösen, ist nicht Vermietersache.
Dein Freund kann dich nicht "abmelden", du musst kündigen! Dein Freund kann nicht für dich die Kündigung unterschreiben.
Bei der gegebenen Sachlage kannst du deinen Freund nicht einmal haftbar machen und das Geld zurückfordern.
Hast du den Mietvertrag nicht mit unterschrieben, kann der Vermieter auch kein Geld von dir fordern, bzw. seine Forderung einklagen.
es kommt nicht darauf an, ob du da gewohnt hast, sondern ob du den Mietvertrag mit unterschrieben hast. Da ist es egal, ob du ab-/ oder umgemeldest bist.
Wenn Mietschulden angefallen sind, ist die im Mietvertrag genannte Person/sind die Personen Ansprechpartner für den Vermieter und Schuldner ihm ggü.
Bei einer gerichtl. Klärung wird die Person verantwortlich sein, die im Mietvertrag steht, bzw. ihn unterschrieben hat.
Wenn du im Mietvertrag stehst dann ja-Bist oder warst du du allein-Mieter laut Vertrag dann auch ja.....
Wenn Du den Mietvertrag mit abgeschlossen (unterschrieben) hast, bist Du solange mit zur Zahlung verpflichtet, bis dieser Mietvertrag aufgelöst wurde, oder der Vermieter Dir schriftlich bestätigt hat, dass er Dich aus dem Mietvertrag entlässt.
Wir hatten letztes Jahr eine Zwangsräumung und obwohl die Exfrau unseres Mieters uns von ihrem Auszug (in 2001) informiert hatte, muss sie trotzdem (lt. Gerichtsurteil) die ausstehende Miete an uns zahlen. Wir hatten die einseitige Kündigung nicht anerkannt, sondern auf komplette Kündigung des Mietvertrages bestanden, da wir mit dem Mann alleine keinen Mietvertrag abgeschlossen hätten. Wir wussten, dass er nicht zahlen wird. Es hat ihr also noch nicht einmal etwas genutzt, dass sie ein Kündigungsschreiben an uns nachweisen konnte, da wir der Kündigung in dieser Form nicht zugestimmt hatten.
da kannst Du dir aber sicher sein,das Du das bezahlen musst!
Hast Du Dich den jetzt schon abgemeldet??
sonst kann das richtig teuer werden,da Du ja dann immer
noch die Wohnung mietest
Ja, wenn Du mit im Vertrag gestanden hast.Wo sollte Dich Dein Freund abmelden? Beim Vermieter? Das ist nicht möglich, gemeinsam geschlossene Verträge müssen gemeinsam gekündigt werden. Der Vermieter kann alle Mietschulden von Dir eintreiben, auch wenn Du nicht mehr da gewohnt hast und Dein Freund keine Miete gezahlt hat
Da ist doch was faul. Jeder vernünftige Vermieter würde doch spätestens nach drei rückständigen Mieten den Vertrag fristlos kündigen und die Wohnung räumen lassen. Welcher Vermieter verzichtet 36 Monate freiwillig auf sein Geld?
abgemeldet sein oder angemeldet sein, hat nichts mit einem vertrag zu tun.
bist du aber noch im vertrag und hast keine kündigung vorliegen, so musst du das über einen anwalt regeln.
dir wird nichts anderes übrigbleiben. vertrag ist vertrag.
man sollte sich schon selbst aus einem vertrag nehmen lassen und es nicht dem ex überlassen.
Ich denke ja. Allerdings kannst Du es dir von deinem Ex zurückholen, wenn Du beweisen kannst das er alleinig dort gewohnt hat.
Allerdings verstehe ich nicht, das der Vermieter sich wegen der Schulden nicht früher bei Dir gemeldet hat???