Nicht nur das es Formfleisch war, sondern auch noch als Spanferkel angeboten wurde. Ich habe dann die Serviererin darauf angesprochen und das übliche Gastronomiegefasel " Wird unheimlich oft bestellt ....bla,bla, ". Meine Antwort: " Mag sein, und wenn, dann nur einmal und nie mehr wieder in diesem Hause".
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Ja, muss es.
http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/le...
natürlich muss es gekennzeichnet sein.
aber solange die gäste nichts sagen bzw sich nicht beschweren und die Gastronomie keine lebensmittelüberwachung befürchten wird sich nix ändern und der Verbraucher wird weiterhin verarscht!
Solange wie der Kunde keine Beschwerde einlegt und die Überprüfung mangelhaft ist wird es wahrscheinlich so gemacht das es nicht auffällt wenn es so gemacht wird.
In einem guten Restaurant wird sowas gar nicht erst angeboten.Eigentlich muss es gekennzeichnet werden.Genau wie ein Schweineschnitzel eigentlich nur als Wiener Art bezeichnet werden darf.Aber wo kein Kläger,da kein Richter.
Deine Antwort war schon richtig.Ich habe mal einen Bericht gesehen,was für Chicken Nuggets alles durchgedreht wird:bis auf kopf und Füsse so ziemlich alles und dann wird das ganze mit Soja gestreckt....Aber ich hatte mal ein paniertes Schnitzel,das war 1.halb und halb:halb Fleisch und halb Paniermehl und 2. vermutlich eher Nacken als Schnitzel da spielte für mich schon keine Rolle mehr,dass es 3. versalzen war.Beilage trockene Salzkartoffeln
Gibt es bei mir in den Kuechen nicht. Und wuerde auch nie verwenden.
Ich habe gute, echte Produkte, der Gast zahlt auch dafuer.Bescheisse gibt es da nicht.Ende.
nein.
die kunden essen es auch so.
Es muss genauso angezeigt werden, wie der analogkäse oder diverse inhaltsstoffe
Ja, klare Sache
was ist das denn für ein Restaurant in dem du verkehrst.