Hallo! Mein Vermieter hatte wohl aus Versehen im Mietertrag unter §3 "Miete und Nebenkosten" handschriftlich ein "inkl." statt "zzgl." hineingeschrieben. Wenn ich genau bin: "*** EUR / Monat inkl. Nebenkosten". ABER im weiteren klein gedruckten (Standard)Vertragstext werden "Betriebskosten" genannt und in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" gesondert und ausführlich entziffern..
Nun sind "Nebenkosten" gleich "Betriebskosten" zu setzen???
Ich hatte demnach Glück zwei Jahre lang keine Betriebskosten zu zahlen - und das solange ich in meiner Wohnung wohne. Allerdings ziehe ich bald aus und der Vermieter macht komische Andeutungen, dass ich eventuell für die Strom und/oder Heizkosten aufkommen solle.
Wäre sehr dankbar für Eure Tips!!!
Alex
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wenn das "incl.": nachweisbar auf einem Irrtum beruhte und aus dem Rest des Vertrages oder den Umständen klar hervorgeht, dass eigentlich exkl. gemeint ist, dann musst Du die Nebenkosten zusätzlich zahlen.
Wenn Du aus dem Gesamtkonstrukt aber keine Anhaltspunkte hattest, dass die Nebenkosten hinzukommen und Du vielleicht die Wohnung nur deshalb gemietet hast, dann musst Du nicht bezahlen.
Bei irgendwas dazwischen kommt es auf die genauen Umstände an.
Sind die Formulierungen nicht eindeutig, oder bestehen Zweifel in Ihrer Auslegung geht dies zu Lasten des Vertraggebers - i.d.R. ist dies der Vermieter - siehe § 305c Abs. (2) BGB.
Der Leihe sagt Nebenkosten, der Jurist Betriebskosten.
Heizkosten muss der Mieter übernehmen, es sei denn dies ist im Mietvertrag anders vereinbart.
Um eine korrekte Auskunft darüber zu bekommen würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt kontaktieren denn der weiß es am Besten was richtig ist.
Wie Du zitierst ist Deine Zahlung incl. Nebenkosten **€ Die Nebenkosten sind Einzel aufgeführt.
Somit ist nur der Vorauszahlungsbetrag über den man streiten kann. Der Vermieter kann Ihn auf 1 € oder 100€ beziffern. Warte was auf Dich zukommt und gehe zu einem Anwalt. Ein kleines Wort kann die Rechtslage ändern
Wenn das ein Versehen war, dann lies bitte nochmal genau, denn am Ende des Mietvertrages steht in der Regel eine Klausel, die solche Versehen nichtig macht.
Anders ist das, wenn du in der Miete bereits eine pauschale für die Nebenkosten zahlst. Das wird gerne bei kleineren Wohnungen gemacht, wo eben keine separaten Messeinrichtungen sind. Dann bekommst du natürlich auch keine NK Abrechnung!