Angenommen ich würde jemanden ein Mail schicken bei dem es um Diskretion bzw. um ein angehends Patent geht ,und "ER" würde es für sich nutzen - könnte ich dann auf mein Patentrecht zurückgreifen?
in der Regel lässt sich ja aufgrund von Plänen und Etwicklungsschritten nachvollziehen, wer das Patentrecht hat.
Aber eine Mail ist vor Gericht nicht viel wert. Der Sender kann gar nichts beweisen. Außerdem kann man Mails verändern. Es gibt Programme und Mailanbieter, wo man als Absender einen andere Adresse eintragen kann.
Wenn es um sehr wichtige Daten geht, z. B. das besagte Patent, dann würde ich das nie per Mail versenden, bevor das Patent angemeldet ist.
Selbst per Fax oder Einschreiben kann der Sender nichtbeweisen, das er der Erfinder ist - man kann nur beweißen, dass man ein Fax mit einer Erfindung geschickt hat - aber nicht, ob man selbst der Erfinder ist.
Abhilfe könnte ein neutraler Zeuge, z. B. ein Notar schaffen - aber auch dieser kann nur bezeugen, dass du das Fax geschickt hast. Anhand der Pläne könnte dann ein Gericht herausfinden, wer das Patentrecht hat. Aber das kann Jahre dauern - mittlerweile hätten evtl. schon andere ein ähnliches "Patent" angemeldet oder auf den Markt gebracht.
Wahrscheinlich nicht. Er bräuchte die Mail nur zu löschen, die du ihm geschickt hast, und schon kann er behaupten, du hättest sie ihm nie geschickt!
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Hallo,
in der Regel lässt sich ja aufgrund von Plänen und Etwicklungsschritten nachvollziehen, wer das Patentrecht hat.
Aber eine Mail ist vor Gericht nicht viel wert. Der Sender kann gar nichts beweisen. Außerdem kann man Mails verändern. Es gibt Programme und Mailanbieter, wo man als Absender einen andere Adresse eintragen kann.
Wenn es um sehr wichtige Daten geht, z. B. das besagte Patent, dann würde ich das nie per Mail versenden, bevor das Patent angemeldet ist.
Selbst per Fax oder Einschreiben kann der Sender nichtbeweisen, das er der Erfinder ist - man kann nur beweißen, dass man ein Fax mit einer Erfindung geschickt hat - aber nicht, ob man selbst der Erfinder ist.
Abhilfe könnte ein neutraler Zeuge, z. B. ein Notar schaffen - aber auch dieser kann nur bezeugen, dass du das Fax geschickt hast. Anhand der Pläne könnte dann ein Gericht herausfinden, wer das Patentrecht hat. Aber das kann Jahre dauern - mittlerweile hätten evtl. schon andere ein ähnliches "Patent" angemeldet oder auf den Markt gebracht.
Nein, e-mails sind nicht "gerichtsfest"
Nein E-mails und Faxe zählen nicht
Bei der speziellen Frage würde ich doch lieber einem Anwalt fragen.
Allgemein sind sie nicht verbindlich. Du kannst ja nicht unterschreiben.
Wahrscheinlich nicht. Er bräuchte die Mail nur zu löschen, die du ihm geschickt hast, und schon kann er behaupten, du hättest sie ihm nie geschickt!
99% nicht.
Frage da bitte doch lieber einen Anwalt der weià es 100%
tommy