Ich komme durch diese Frage darauf! http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Av...
Wäre ja vielleicht wichtig zu wissen, nicht das im Schadensfall dann keine Versicherung zahlt, wenn man keinen hatte!
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Rauchmelder Gesetz
Tuesday, 23 January 2007
Baden-Württemberg
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Bayern
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Berlin
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Brandenburg
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Bremen
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Hessen
Am 10. Juni 2005 hat der hessische Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen die neue Landesbauordnung
verabschiedet. Darin eingebunden ist auch eine Rauchmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Hausflure, die als
Rettungsweg dienen.
Mit dieser Regelung ist Hessen das vierte Bundesland mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelderpflicht und
neben Schleswig-Holstein das zweite Land, dass Rauchmelder sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten vorschreibt.
Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll bis 2014 abgeschlossen sein. Für den Einbau ist der
Haus- bzw. Wohnungseigentümer selbst verantwortlich. Hamburg
Am 05. Juli 2005 hat der Hamburger Senat eine neue, vereinfachte Bauordnung verabschiedet, die 2006 in Kraft tritt und
wichtige Neuerungen zum Thema Brandschutz beinhaltet.
Im 7. Abschnitt, §45, Absatz 6 findet sich folgender Text:
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit
Rauchwarnmeldern auszurüsten." Mecklenburg-Vorpommern
Am 18.April 2006 hat Mecklenburg -Vorpommern die neue Landesbauordnung verabschiedet:
§ 48, abs.4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum
31.Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechen auszustatten. Niedersachsen
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Nordrhein-Westfalen
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Rheinland-Pfalz
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.November 1998 (GVBI.S.365),zuletzt geändert durch artikel 28 des
Gesetzes vom 16. Dezember 2002 (GVBI.S.481), BS213-1,wird wie folgt geändert;
Dem § 44 wird folgender Absatz 8 angefügt:
"(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Sachsen
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Sachsen-Anhalt
(Noch) nicht gesetzlich geregelt Schleswig-Holstein
Im 7. Abschnitt, §52, Absatz 7 findet sich folgender Text:
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit
Rauchwarnmeldern auszurüsten." Saarland
ABUS, Tresor, Rauchmelder, Briefkasten, Schliesszylinder = Rehbein KG
http://www.rehbeinkg.de/ Powered by Joomla! Generiert: 24 February, 2010, 17:22
Der Landesbauordnung Saarland (LBO) ab 01. Juni 2004
§46 Wohnungen Absatz (4) mit folgendem Wortlaut:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Thüringen
(Noch) nicht gesetzlich geregelt
ABUS, Tresor, Rauchmelder, Briefkasten, Schliesszylinder = Rehbein KG
http://
Eigentlich sollte es bis 2010 überall Pflicht sein, aber diese Friste wurde meines wissens auf 2012 verlängert.
Aber der Mieter ist nicht für die Anschaffung zuständig. Das muss der Vermieter machen. Bei Neubauten ist es sofort Pflicht.
Noch nicht in jedem Bundesland. Nicht nur wegen der Versicherung sollte man einen Rauchmelder (gibt es schon für unter 10,-- Euro) installieren.
Ist ein Feuer ausgebrochen hat man mit einem Rauchmelder noch genügend Zeit die notwendigsten Dinge einzupacken bevor man auf die Straße rennt.
Viele vergessen in der Panik und ohne Rauchmelder den Autoschlüssel und Kleidung. Völlig nackt vor dem brennenden Haus bemerkt man dann wie sinnvoll ein Rauchmelder ist. Lasse dich einmal von der Feuerwehr beraten, die wissen es.
Ich würde mir an Deiner Stelle einen Rauchmelder ( oder einige ) zulegen. Das ist eigentlich immer gut und kein Luxus.
Im Schlafzimmer brauchst du keinen, weil der ev. bei der Zigarette " danach " schon losgehen kann. Und das zerstört doch die ganze Stimmung.
wenn der Rauchmelder erst losgeht, wenn das feuer sowieso nicht mehr zu löschen ist bzw die brennende pfanne schon die küche in brand gesteckt hat, ist es sowieso egal ob man einen rauchmelder hatte oder nicht (naja besser wenn man den hat und deswegen sich in sicherheit bringen konnte) ABER > die feuerwehr muss sowieso kommen und die versicherung muss doch sowieso zahlen...
was anderes wäre wenn deine kerzenflamme die gardinen angezündet hätte, was löschbar mit einem Eimer wasser wäre, aber kein rauchmelder da war um dich zu warnen - das kann wenn das gesetz wohl vollendet ist, ein grund für ne blöde versicherung sein, wenig / nicht zu zahlen..
ich bin dem link mal NICHT gefolgt:
wenn die wohnung dir ist und du sie erst erworben hast dann bist du verpflichtet feuermelder zu installieren...
wenn wohnungen neu gebaut werden so müssen dort auch feuermelder rein...
ansonsten haben vermieter noch etwas zeit ihre wohnungen mit feuermeldern nachzurüsten...
allerdings sollte man anmerken dass wenn es mal brennt du dann keine versicherung mehr brauchst weil du dann eh an dem qualm erstickt bist---also was spricht dagegen in jedem raum nen feuermelder an die wand zu setzen der gerade mal 5 euro kostet--ist dir das deine sicherheit und dein leben wert?
also das leben meiner tochter ist mir das auf jeden fall wert gewesen...
Nein.
Also wenn du keinen Rauchmelder hast ist das meines Erachtens nicht illegal aber einfach gefährlich.
nur in neu gebauten häusern sind sie pflicht