Unsere Tochter ist jetzt 4. Ich lebe schon seit ihrer Geburt mit ihrem Vater zusammen. Jetzt läuft meine Scheidung und wir wollen danach heiraten. Was müssen wir tun, damit ihr Vater auch auf dem Papier ihr Vater ist und alle Rechte und Pflichten eines Vaters hat?
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Meines Wissens ist der richtige Weg folgender: Deine Tochter, vertreten durch dich, muss beim Familien - Gericht einen Antrag auf "Aberkennung der Vaterschaft" gegen deinen Noch - Ehemann stellen. Das sollte mit einer vom tatsächlichen Vater unterschriebenen Anerkennung der Vaterschaft relativ problemlos gehen. Es könnte aber auch sein, dass das Gericht ein erbbiologisches Gutachten verlangt, das kann ich nicht sicher ausschliessen.
Dein Noch-Ehemann wird sicher keine Einwendungen haben, da er andernfalls ja nach der Scheidung (eigentlich ja schon jetzt) zur Zahlung von Unterhalt für das Kind verpflichtet wäre. Eine Adoption ist damit überflüssig.
Falls ein Kind während einer bestehenden Ehe gezeugt wird, gilt vor dem Gesetz der Ehemann als Vater.
Für die Vaterschaftsanfechtungsklage, die entweder von dem Noch-Ehemann bzw. inzwischen geschiedenen Ehemann der Kindesmutter oder von seiten der Kindesmutter im Namen des Kindes eingereicht werden kann, ist eine Frist von 2 Jahren ab Geburt des Kindes einzuhalten.
Ist diese Frist verstrichen, bleibt kein anderer Weg als Adoption durch den leiblichen Vater des Kindes.
Mein Neffe wurde von meinem Bruder adoptiert, weil mangels ausreichender Aufklärung von Amts wegen die entsprechenden Fristen nicht eingehalten worden waren.
Dein neuer Partner muss die Vaterschaft anerkennen, dein Noch-Ehemann zustimmen, fertig hat sich der Lack. Jedenfalls wäre es so einfach gewesen, wenn ihr das gleich gemacht hättet. Kann sein, dass jetzt erst einer die Vaterschaft anfechten muss, um das ganze in Gang zu bringen, das weià ich nicht genau.
hallo als mein erster sohn geboren wurde war ich mit dem vater noch nicht verheiratet darum muste er die vaterschaft anerkennen!so wie ich dich verstehe ist dein jetziger ehemann (von dem du dich scheiden lässt) nicht der vater aber dein zukünftiger partner!
weil dein kind aber während deiner ehe geboren ist,ist es auch vor dem gesetz das kind deines zukünftigen ex-mannes!also muss dein neuer partner (auch wenn es der leibliche vater ist) sein kind adoptieren!
zumindest glaube ich das so!
ich hoffe ich konnte etwas helfen sonst ruf doch bei eurer gemeinde oder stadt an und frage da mal nach!ich glaube das standesamt is dafür zuständig!
lg alex
Von Wem willst Du dich denn Scheiden und warum bist Du mit dem Vater zusammen wenn Du dich Scheiden willst,>>>>>>>>>>>>>,lol.
Du lebst schon vier Jahre mit einem anderen zusammen
obwohl du verheiratet bist?
Das ist sehr nahe am Steuerbetrug, ist dir das klar ? ;D
Wer hat den jetzt das sorgerecht? Und
wer ist als Vater angegeben? Wenn nichts angegeben
wird ist per Gesetz davon auszugehen, dass der Ehemann
der Vater ist. Dann müsste dein baldiger Ex-Mann die
Vaterschaft anfechten (was er wahrscheinlich allein wegen
des unterhalts gerne machen wird).
Wenn er sie angefochten hat, muss der neue "bekennen"
und schon is er der Vater ^^