So langsam müsste die Tour mancher Mieter doch bekannt sein und es dürfte doch nicht so schwer sein, vom ehemaligen Vermieter die Zahlungsmoral der Mieter zu erfragen. Stattdessen ziehen die Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung, verwüsten diese unter Umständen noch und treiben manche Vermieter damit sogar in den Ruin!
Update:Ich kann ja aber als Vermieter meine Mieter selbst aussuchen und dann bekommt eben nur jemand die Wohnung, der seinen letzten Vermieter angibt. Das dürfte ja für Menschen mit reiner Weste kein Problem sein!
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zwischen mietnomaden und säumigen mietern liegen bekanntlich welten. sich vor mietnomaden schützen zu wollen, ist das gute recht eines jeden vermieters. um den vorher beschriebenen langen und kostspieligen behördenweg zu verkürzen ggfl. zu vermeiden, sehe ich die möglichkeit einer entsprechenden ergänzung des mietvertrages. ein mieter, der eine normale nutzung der wohnung beabsichtigt, wird sich damit einverstanden erklären. eine befragung des vorherigen vermieters wäre theoretisch eine gute idee, ist aber real nicht durchführbar. und wer möchte schon mit unwirschen antworten des vorher.vermieters einem interessenten seine wohnung verweigern...?
Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter bei zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist. Unter Wahrung der Fristen einerseits und der schleppenden Abarbeitung von Fällen durch Ãberlastung der Amtsgerichte andererseits dauert es dann oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.
Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben scheitert oftmals an dessen Vermögenslosigkeit.
weil die meisten sehr überzeugend auftreten können und sogar die Kaution sofort in bar hinlegen können (die sie wo anders gespart haben) und weil sich die meisten Vermieter weder eine Schufa-Auskunft vorlegen lassen noch bei einer seriösen Auskunftei nachfragen, sich keine regelmäÃigen Einkünfte nachweisen lassen oder eine Selbstauskunft verlangen, da sich solche Leute bei den entsprechenden Voraussetzungen sogar strafbar machen können wegen Täuschung.
B.B.
Immobilienverwalterin
Es wird den Mietnomaden durch die Gesetzgebung und langwierigen Gerichtsverfahren einfach zu einfach gemacht, immer so weiter zu machen.
Man sollte es so wie in der Schweiz machen: Angabe des letzten, der letzten Mieter sowie Nachweis, daà man keine Zwangsvollstreckungen laufen hat durch Auszug aus der Schufa. Da kriegst du garantiert keine Mietnomaden rein. Der Nachteil ist, daà diejenigen, die wegen ihrer finanziellen Situation ihre Wohnung verkleinern müssen, es kaum schaffen, eine billigere Wohnung kriegen.
Auch bei der Angabe des letzten Vermieters wäre ich sehr vorsichtig. Auch dieser Vermieter ist froh, wenn ein Mietnormade auszieht. Er wird ihn deshalb als unauffällig melden Das eigentliche Problem hat ein Vermieter erst nachdem er die Wohnung übernommen hat.
Das würde ich an Deiner Stelle auch genauso machen. Es ist doch Dein Eigentum, das dann in den Besitz der Mieter übergeht - das muÃt Du schützen, so gut es nur irgend geht.
Hab' gerade heute einen Filmbericht darüber in LexiTV gesehen und bin vor Unverständnis nicht mehr aus dem Kopfschütteln herausgekommen. In diesem Punkt schütz der Sozialstaat an der falschen Stelle...
Nachtrag:
@ 'sprendlinger': ...da hast Du natürlich völlig recht - der Vor-Vermieter wird natürlich froh sein, wenn er den los ist und ihn "wegloben". Tut sich da nicht eine klitzekleine Marktlücke auf...
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In den letzten Jahren ist der Mieterschutz sehr erweitert worden- das nutzen diese Typen aus. Das mit dem letzten Vermieter angeben ist pfiffig- wenn der die Wahrheit sagt. Und was ist mit jungen Leuten, die ihre erste eigene Wohnung beziehen wollen. Und was ist mit Leuten, die bisher immer brav alle Mietschulden bezahlt haben, aber auf einmal zB den Arbeitsplatz verlieren und dann zu Mietnomaden mutieren. In die Köpfe von Leuten kannst du nicht reinschauen.
Jede Medaille hat zwei Seiten.
Was einmal als Schutz der Mieter vor der Willkür der Vermieter angedacht war, hat ein Klientel auf den Plan gerufen, die diese geschaffene Gesetzessituation ausnutzt.
Gleiches hast du bei Hartz4, beim ALG und überall, wo der Staat versucht hat, die Schwächeren durch entsprechende MaÃnahmen zu schützen.
Nicht alle Mieter sind Bösewichte, nicht alle Vermieter Engel und umgekehrt.
Nun ist die Gesetzgebung aber in einer solchen Schieflage, dass ein geschädigter Vermieter keine Chance hat, seine berechtigten Forderungen zeitnah durchzusetzen. Vom Gesetz her obliegt es ihm sogar, einem Mieter der seit Monaten keine Miete mehr zahlt und die Wohnung verwahrlosen lässt, einen warmen Hintern zu verschaffen, sprich, er muss dafür sorgen, dass Heizung und Wasser einwandfrei funktionieren.
Da möchtest du als Vermieter fast zum Mörder werden, wenn du hilflos zuschauen musst, wie eine solche Kreatur dich in den Ruin treibt, weil die Rechtsprechung nicht flexibel und entschlossen genug auf solche Schmarotzer reagiert.
Weil deutsches Recht immer noch die taeter schuetzt...