habe noch keinen Moslem gesehen der in seiner Moschee die schuhe an lässt wenn er beten geht und wie beschrieben in Kirchen ist der Fußboden nicht geheizt
Nein, die Vermieterin darf das nicht. Durch den Mietvertrag haben Sie ein Besitzerrecht erworben. Die Vermieterin darf nur nach Vereinbarung mit Ihnen die Wohnung betreten.
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...weil sie sich mehr vor dem Gemecker der Bewohnerin fürchten als vor dem Zorn Gottes, an den sie leider sowieso nicht mehr glauben.
Weil man sonst seine Schuhe nicht mehr finden würde. Weil man die Kirche nicht selber putzen muß.
Weil man sich keinen Fußpilz einfangen will.
Weil diese Vorgabe schon von einer anderen Religion belegt ist.
In der Kirche ist der Fussboden immer so kalt.
Zum Beispiel, da die Kirche keine Wohnung ist, in der Teppiche verlegt sind und kleine Kinder auf dem Boden herumkrabbeln und spielen.
In Äthiopien machen das alle, die eine Kirche betreten. Dafür lasse sie die Schuhe im Haus an.
lol - - - denn sie wissen nicht was sie tun - - ein bekannter spruch von mono-glaeubigen
habe noch keinen Moslem gesehen der in seiner Moschee die schuhe an lässt wenn er beten geht und wie beschrieben in Kirchen ist der Fußboden nicht geheizt
Nein, die Vermieterin darf das nicht. Durch den Mietvertrag haben Sie ein Besitzerrecht erworben. Die Vermieterin darf nur nach Vereinbarung mit Ihnen die Wohnung betreten.
weil die kirche keine moschee ist
eine Kirche betrete ich nie, also stellt sich mir diese Frage nicht. In der Wohnung behalte ich auch die Schuhe an, wähle aber meist sehr bequeme.
Weil es ein öffentliches Gebäude ist und kein Schild "Schuhe ausziehen" angebracht ist.