Wenn eine GmbH gegründet wurde und der Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Seniorenheims sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte ist und die Gesellschaft sich an anderen Unternehmen beteiligen kann... darf diese GmbH dann einen ambulanten Pflegedienst betreiben? In Form von einer Filiale, da die Geschäftsräume in einem Nachbarort gemietet werden sollen? Oder muss der GmbH Gesellschaftsvertrag im Bezug zum "Gegenstand des Unternehmens" geändert werden?
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Du musst im Zuge einer Firmenerweiterung dein Tätigkeitsfeld neu definieren. Vorrausetzung in deinem Fall ist, dass wenigstens ein (Mit-)Gesellschafter über die berufsspezifischen Voraussetzungen oder eine entsprechende Ausbildung und einen Befähigungsnachweis verfügt, die ein ambulanter Pflegedienst erfordert.
Sollte dies der Fall sein, empfehle ich aus haftungstechnischen Gründen die Gründung einer selbständigen Tochtergesellschaft, Betonung auf selbständig, weil ich an eurer Stelle unbedingt vermeiden wollte, dass die Betreibergesellschaft des Senioren heimes gesamtschuldnerisch auch für die Pflegegesellschaft haften muss.
Die Gesellschafter können dieselben sein, die Gesellschaft muss selbständig für sich wirtschaften können und separat bilanziert werden.
Ein Unternehmensberater oder Wirtschaftsprfer in deiner Nähe hilft dir sicherlich gerne weiter.
Sie kann und darf auch Teile ausgliedern.
In der Schweiz musst Du den geänderten Zweck im Handelsregister eintragen lassen.