Hallo liebe User,
ein guter Freund (19) und Ich wollen im August zusammen eine Wohnung beziehen.
Ich gehe momentan arbeiten und komme auf knapp 400-600 Euro im Monat momentan.
Mein Freund fängt wahrscheinlich in der selben Firma an,wuerde dann auch dasselbe verdienen,aber wie gesagt,er fängt erst an,momentan hat Er nichts.
Ich habe gehoert man kann,sofern man zu zweit eine WOhnung bezieht,Wohngeld beantragen.Stimmt das? Und wenn ja,stehen mir sonstige Gelder zu?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe
Update:Soll Ich also,der Arbeiten geht,Steuern zahlt,auf der Strasse leben,weil ich die Wohnung,in der Ich momentan mit meiner Mutter wohne,nach Ihrem Umzug nicht mehr leisten kann?
Update 3:Die 400-600 Euro pro Monat sind Ja schon der Netto Betrag.
Der Brutto Betrag liegt immer zwischen 680 - 900
Mal habe Ich Abzuege und mal nicht.
Immer in unterschiedlichen Abständen
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Ergänzendes hartzIV bekommt ihr erst ab 24.
Dafür müssen sowohl die Größe der Wohnung als auch die Mietkosten angemessen sein. Wie hoch da die Sätze sind, erfahrt ihr in eurer Gemeinde.
Wohngeld könnt ihr auf jeden Fall beantragen (Wobei man alles beantragen kann, nur ob es gewährt wird, ist die Sache); das werdet ihr auf jeden Fall erhalten. Nachweise (Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag) mitbringen. Ca 1/3 der Kaltmiete...
Auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt unbeliebt mache, aber: wenn man es sich nicht leisten kann, muss man auch nicht zusammen ziehen. Sucht euch Vollzeitjobs, geht arbeiten und verdient Geld - dann könnt ihr gerne zusammenziehen. Warum soll ich (+ der Rest der Allgemeinheit) euch denn ne Wohnung finanzieren? Kaufst Du mir im Gegenzug dazu das Auto, das ich mir nicht leisten kann?
Leider muss ich dir sagen das es mir unbegreiflich ist das du mit deinem Freund zusammen ziehen möchtest wenn du selbst mit dem bisschen Geld nicht mal auf der Reihe kommst.
Das ist so als ob du ein Haus in einem Sumpf bauen möchtest und nicht mal ein Fundament darin bauen kannst weil es ohne Halt sofort versackt.
Sicher es steht dir laut dem Gesetz Wohngeld zu, aber es wäre besser wenn ihr beide erst mal ein Fundament baut, das heiÃt Arbeit mit einen guten Verdienst für alle beide und dann wenn ihr etwas zusammen gespart habt könnt ihr nach einer Wohnung sehen.
Nur eine Wohnung bringt euch ja auch nicht weiter, sie muss eingerichtet werden usw, und essen wollt ihr auch noch.
Es gilt auch hier, erst alles überlegen und dann erst handeln.
Wenn Dein Freund zur Zeit keine Arbeit hat, muss er ja von irgendetwas leben. Bezieht er Hartz IV?.
Sollte es so sein, erhält er die Miete vom Amt.
Wenn man dann umziehen möchte, braucht man das Einverständnis des Jobcenters, damit die Mietzahlung nicht in Gefahr ist.
Wenn man Geringverdiener ist, kann man aufstockendes Hart IV beantragen.
Wenn ihr beide verdient, kann man auch Wohngeld beantragen, dann habt ihr aber mit dem Jobcenter nichts zu tun.
@ Nachtrag: Warum zieht dann Dein Freund nicht zu Dir, wenn Deine Mutter ausgezogen ist.
Wohngeldrechner gibt es im Internet, da kann man schon mal nachschauen, was da rauskommt.
Wenn man für 400 - 600 € einen Vollzeitjob ausübt, hat man auf alle Fälle Anspruch auf Aufstockung.
Das Jobcenter wird sicher behilflich sein, wenn es so ist.
Deine Angaben sind zu dürftig, um einen Rat zu geben.
Apropo Lohnsteuer: Bei Deinem Verdienst ist es gar nicht möglich, dass Du Lohnsteuer (und wenn, dann sehr gering) zahlst.
Erst ab einem Bruttobetrag von 896,99 zahlt man in der Steuerklasse I Lohnsteuer, und zwar genau 0,41 Cent.
Also scheint alles nicht so ganz zu stimmen.
Bei dem Wohnungsamt der Gemeinde kannst Du beantragen. Musst Verdienstbescheinigung mitbringen. Oder zunächst erkundigen