Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings.
Das ist die Hauptpflicht aus der Sicht der Kirche.
Personen, die die Funktion einer Taufpatin/eines Taufpaten ausüben, übernehmen damit moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte wie beispielsweise Sorge- oder Besuchsrechte.
Wenn dein Patenkind je in Problemen steckt, aber nicht mit seinen Eltern darüber reden kann, soll es sich an dich wenden können. Deine Funktion ist es, eine wichtige Vertrauensperson und Zuhörer für alle Lebenslagen zu sein. Und sollten die Eltern im ganz schlimmen Fall beide sterben, sollte es kein Problem für dich sein es aufzunehmen..
In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt.
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten. In der Regel müssen Paten mindestens vierzig Jahre alt sowie voll initiiert sein, ein glaubensgemäÃes Leben führen und fähig sein, ihre Aufgaben als Paten wahrzunehmen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind.
Der Taufpate muss zur Ãbernahme des Patenamtes bereit und selbst gefirmtes Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Evangelische oder andere Christen, auch Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert.
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Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings.
Das ist die Hauptpflicht aus der Sicht der Kirche.
Personen, die die Funktion einer Taufpatin/eines Taufpaten ausüben, übernehmen damit moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte wie beispielsweise Sorge- oder Besuchsrechte.
Wenn dein Patenkind je in Problemen steckt, aber nicht mit seinen Eltern darüber reden kann, soll es sich an dich wenden können. Deine Funktion ist es, eine wichtige Vertrauensperson und Zuhörer für alle Lebenslagen zu sein. Und sollten die Eltern im ganz schlimmen Fall beide sterben, sollte es kein Problem für dich sein es aufzunehmen..
Gesetzlich ist das vollkommen unbedeutend. Daraus ergeben sich keine gesetzlichen Rechte oder Pflichten.
Das ist eine reine kirchliche Angelegenheit. Frage danach deinen Pastor oder Pfarrer.
In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt.
Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten. In der Regel müssen Paten mindestens vierzig Jahre alt sowie voll initiiert sein, ein glaubensgemäÃes Leben führen und fähig sein, ihre Aufgaben als Paten wahrzunehmen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind.
Der Taufpate muss zur Ãbernahme des Patenamtes bereit und selbst gefirmtes Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein. Evangelische oder andere Christen, auch Nicht-Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert.