Ich wohne auf ein Dorf im ein Zweifamilienhaus im Dachgeschoss auf Miete.
Das Dachgeschoss wurde ausgebaut mit Dämmwolle und Gibsplatten.
Also ist es im Sommer sehr warm und im Winter sehr kalt.
Mein Vermieter hat die Heizung jetzt so eingestellt, das ich inne Nacht gar nicht und am Tage etwas heizen kann.
Irgendwie hat er draußen ein Fühler angebaut der sagt wann die Therme heizen muss und wann nicht.
Ich bekomme zur Zeit meine Wohnung nicht warm.
Kann der Vermieter sagen, das am Tage 22 Grad und inne Nacht ( ab 22 Uhr ) 18 Grad reichen?
Und dann bekomme ich warmes Wasser an der Badewanne nur durch ein 80 Liter Wasserboiler.
Dieses Teil hängt ausgerechnet im Kinderzimmer. Und es ist schweineteuer, weil es ja Strom frisst.
Das ist auch meine einzigste Warmwasserquelle. Am Waschbecken im Bad und Küche habe ich kein warm Wasser.
Wenn jemand ne Ahnung hat, was mein Mietrecht ist, wäre ich über eine Antwort froh.
Guten Rutsch wünsche ich euch schon mal.
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
"Kann der Vermieter sagen, das am Tage 22 Grad und inne Nacht ( ab 22 Uhr ) 18 Grad reichen?"
Ja, das ist auch ausreichend und alles andere als selten.
"Und dann bekomme ich warmes Wasser an der Badewanne nur durch ein 80 Liter Wasserboiler."
Das war dir bekannt, als du eingezogen bist - oder hattest du in derselben Wohnung vorher andere Umstände?
"Am Waschbecken im Bad und Küche habe ich kein warm Wasser."
Auch das war dir beim Einzug sicher schon bekannt. Dafür gibt es im Handel passende Geräte.
Ich würde dort ausziehen , ist doch das beste oder?
Nach der DIN 4701 muss der Vermieter für die folgenden Mindest-Temperaturen in der Wohnung sorgen:
- 20 °C in Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen
- 15 °C in Fluren und
- 22 °C in Bädern.
Eine automatische Nachtabsenkung ist natürlich erlaubt. Allerdings muss auch nachts eine Mindest-Temperatur von 15 bis 17 °C gewährleistet sein.
Eine Nachtabsenkung darf in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr stattfinden.
Du hast die Wohnung so gemietet.Deshalb kannst Du keine Ãnderung des WArmwassers verlangen.
Die von Dir genannten Temperaturen sind MIndestwerte. Wenn sie erreicht werden kannst Du nicht viel machen, auÃer den Vermieter zu bitten die Heizung höher zu stellen. Werden Sie unterschritten dann hast Du rechtliche Handhabe
Hallo,wenn du alles mal schriftlich fest hälts und Bilder machst von der Wohnung und dann auch mal die Temperatur fest hälts auf Video und dann ab zum Mieterbund,aber vorher sollte man noch mal das Gespräch suchen und hole dir auf alle Fälle einen Zeugen der dann alles bestätigen kann was ihr besprochen habt.
Und frage doch mal beim und dem Verbraucherschutz nach wie es mit der Dämmung sein muà für eine mietbare Wohnung.
mfg.
du bist bestimmt in meine alte wohnung gezogen!!! da war das auch so.
abend um 21 uhr ging die heizung aus - egal wie kalt es drauÃen war und erst früh um 6 uhr wieder an. wenn ich zeitiger losmuÃte zur arbeit und es drauÃen richtig kalt war, hatte ich im bad knapp 10°C. das warme wasser kam aus einem kleinen durchlauferhitzer, der erstmal warm werden muÃte und dabei jede menge strom fraÃ. der temperaturfühler hing drauÃen an der südwestwand. wenn im frühjahr und herbst nachmittags die sonne die hauswand angewärmt hatte, ging die heizung abends wenn es kalt wurde garnicht erst an. trotzdem muÃte ich fette betriebskosten nachzahlen....
du kannst deinen vermieter darauf ansprechen und ihn auffordern, die schaltung für die heizung anders einzustellen, denn immerhin zahlst du ja für die heizkosten. wenn es nicht hilft, dann such dir eine andere wohnung!
http://www.mietrecht-einfach.de/
Du hast dir doch die Wohnung angesehen , bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast, oder ?
Was meckerst du da im Nachhinhein, da hast du doch gesehen, daà es einen Boiler gibt ?
Und wenn das Dach gedämmt wurde, ist es doch ok, schlimmer wäre ohne Dämmung ( wenn es richtig gemacht wurde).
Wenn es zu kalt in der Wohnung ist, dann sag es dem Vermieter, du muÃt dann aber auch mit höheren Heizkosten rechnen ! Und 22 Grad sind doch genug ! Wenn die Warmwasserversorgung an der Heizung hängt, wird es auch nicht unbedingt billiger.
Ich versteh die Leute nicht, die sich , ohne nachzudenken eine Wohnung mieten und dann nur rummaulen !
Und wenn es in der Küche und im Bad kein warmes Wasser gibt, dann hätte ich das vor !!! dem Einzug mit dem Vermieter abgeklärt ! Dann hätte man ja die Leitung bis ans Waschbecken legen könnnen.
Wenn das bei Einzug auch so gewesen ist , dann hast du das ja vorher gewuÃt , dann wirds schwierig . Aber am besten beim Mieter schutzbund mal informieren .
Da gibt es Gesetze und Vorschriften was alles zu Mietminderung und als Kündigungsgrund dienen kann.Google mal ausführlich dannach.Das wird eine Weile dauern aber ich bin mir sicher bei so vielen Menschen die in Miete wohnen findest du da tausende Foren und Beiträge.