Hallo ich hätte da mal eine wichtige frage ,habe da mit einer person zusammengelebt beide stehen im mietvertrag nur eine person hat unterschrieben wer muss im falle eines streits bezahlen ?können beide haftbar gemacht werden oder nur die person die unterschrieben hat.zur person die unterschrieben hat sie wohnt nicht mehr im haushalt der vertrag wurde aber nie geändert brauche schnell rat und würde mich um eine juristisch korrekte antwort sehr freuen und bedanke mich schon mal im vorraus
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Der, der unterschrieben hat steht in der Haftung. Das ist bei jedem Vertrag so.
Derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, muà auch für alle finanziellen Dinge aus dem Vertrag gerade stehen.
Wer seine Unterschrift gegeben hat ist immer der zu Haftende Vertragsnehmer.
wer unterschrieben hat,muss die zeche bezahlen
Der wo unterschrieben hat der ist den Mietvertrag eingegangen.
tommy
Ganz klar : wer unterschrieben hat, ist der Vertragspartner und damit haftbar.
Also, im Prinzip muss derjenige zahlen, dessen Name als Unterschrift drunter steht.
Aber: Wenn einer der genannten als Vertragspartner aufgetreten ist (also zum Beispiel bei der Wohnungsbesichtigung dabei war, oder die Verhandlungen geführt hat, etc.), dann aber nicht unterschrieben hat, kann er trotzdem für die Miete haftbar gemacht werden. Auch wenn im Lauf der Mietzeit der nicht unterschreibende "Mieter" z.B. zu einer Mieterhöhung zugestimmt hat, oder sonst irgendwie zu erkennen gegeben hat, dass er sich als Mieter fühlt.
Oder wenn eine Vollmacht vorliegt, also eine Klausel, in der derjenige, der nicht unterschrieben hat, erklärt, dass der andere für ihn mit vertretungsberechtigt ist.
Zahlen muss der, der im Vertrag als Mieter aufgeführt ist und unterschrieben hat!
Immer der, der unterschrieben hat. Bei mir und meinem Verlobten stehen wir beide zwar auch im Vertrag, aber nur er hat unterschrieben. Trotzdem teilen wir uns natürlich die Miete, selbst wenn es, was es bei uns net tun wird, zu einem Streitfall kommt, dann würde ich kolanterweise trotzdem die Hälfte zahlen. Natürlich net, wenn ich schon ausgezogen wäre. Dann müÃte man sehen, das der allein da gebliebene Partner, die volle Miete zahlen kann oder die Wohnung aus Kostengründen wechseln muss.
GrüÃe
Durch den Auszug ist der Mietvertrag nicht berührt, solange keine Kündigung in Schriftform erfolgte. Es wird Zeit, dass ein rechtsgültiger Mietvertrag geschlossen wird, der auch die Kostenträgerfrage regeln sollte.
Eine rückwirkende Ãnderung des MV ist rechtlich nicht möglich!