Ich habe heute früh mein Auto wegen der TÜH Untersuchung in die Werkstatt gebracht. Nun hat der Mechaniker eben das elektrische Seitenfenster runtergefahren. Nun lässt es sich nicht mehr schließen, da etwas kaputt ging. Nun muss ein neues Teil eingebaut werden, was mich etwa 130 € kostet. Aber eigentlich hat es doch der Mechaniker kaputt gemacht. Naja, es wäre mir wahrscheinlich dann auch passiert, aber ich wollte halt mal fragen, wie hier so die Meinung dazu ist. Vielen Dank!
Update:Es kam heute noch besser: Als ich am Nachmittag mein Auto abholen wollte, war die Werkstatt zu. Um 16.00! Mein Auto offensichtlich auf deren Hof unter Verschluss. Selbst wenn das Fenster noch nicht repariert werden konnte, muss ich doch gefragt werden, ob ich das Auto am nächsten Morgen brauche, oder? Darüber habe ich mich so geärgert, dass ich auf eine kostenlose Fensterreparatur bestehen werde! Mal sehen was passiert... allen Antwortern schon mal lieben Dank!
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wenn etwas Beschädigt wird oder es kaputt geht, das sind ja 2 verschiedene paar Schuhe.
Wenn ich ein Auto in die Werkstatt fahre und gegen eine Werkzeugkiste fahre ist das als Mechaniker meine Schuld also zahlt diese Reperatur die Firma nicht der Kunde
aber
Wenn der Mechaniker um z.B. das Werkstatttor zu Öffnen den Fensterheber betätigt (den Knopf drückt) und dabei eine Führungsrolle von dem Fensterheber zb bricht oder ähnliches ist das eine Verschleißerscheinung am Fahrzeug. Reperaturkosten muss eindeutig der Kunde tragen.
Man kann den Mechaniker ja auch nicht für eine verschlissene Bremse verantwortlich machen weil man selber keinen defekt Feststellt aber die Bremswerte außerhalb der toleranzen sind .
sofern es keine Fehlbedienung war gibt es da keine Haftung des Mechanikers. Das war einfach Pech dass es bei ihm passiert ist und nicht bei Dir.
Meiner Meinung nach musst du es nicht bezahlen.
Ich mein, das Fenster ging kaputt, als das Auto in der Obhut des Mechaniker war. Der sollte aber für solche Fälle versichert sein.
Oder nicht?
Wenn der Mechaniker es kaputt gemacht hat, so muss er dafür haften und zahlen. Nur du erkennst es selbst, der Schaden hätte genauso gut dir passieren können. Der Motor vom Fensterheber kann z. B. durchgebrannt sein, dafür kannst du den Mechaniker nicht haftbar machen.
Im Zweifelsfall sind das deine Kosten, es sei denn, dem Kfz-Mechaniker kann nachgewiesen werden, dass er daran herumgebastelt hat. Das dürfte sehr schwer werden, da auch bei dir der elektrische Fensterheber den Geist hätte aufgeben können.
Meistens erst mal Du . Selbst wenn ein Fehler in der Werkstatt gemacht worden wäre müsstest Du das denen nachweisen und dann meist die Kosten gerichtlich einklagen .
Ich würde mich erst einmal davon überzeugen ob das Fenster tatsächlich kaputt ist.
Vertraue nie einer Werkstatt!
Mir wurde bei ATU der Aussenspiegel beschädigt Ich habe den Kundendienst geschrieben.
wurde mir ersetzt.