hi .. meine schwester bekommt ein baby .. sie ist geschieden und hat einen neuen freund von dem das baby ist.. wenn das baby geboren wird wessen nachname bekommts ?? das des exmannes oder den mädchenname der mutter ?? Sie hat noch keine vaterschaftsanerkennung gemacht deswegen kann man nicht den nachnamen des vatern nehmen... Muss der name des exmannes her??
so hat das jugendamt es nämlich behauptet
danke für die antworten schonmal
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Hallo....
Also wenn Deine Schwester geschieden ist und in einer neuen Partnerschaft lebt, kann das Baby auch den Namen von dem Erzeuger annehmen. So war es bei meiner Schwester auch. Dafür muss Deine Schwester eigentlich nicht Ihren Mädchennamen annehmen. Erkundigt euch doch beim Standesamt! Da müssen Sie eh zur Anmeldung für das Baby hin.( Aber Deine Schwester sollte sich das gut überlegen ob das Baby den Namen von dem Erzeuger annimmt) was ist wenn das auch in die Brüche geht. Dann heißt Deine Schwester Müller und das Baby Maier!!! Ich finds doof... Ist aber nur meine Meinung, muss jeder für sich selber entscheiden... lg
Wenn deine Schwester geschieden ist und sie nicht den Geburtsnamen wieder angenommen hat, dann bekommt das Kind den Nachnamen des Ex-Mannes. Kann sie nicht die Vaterschaftsanerkennung machen? Dann hätte sich doch das Problem ganz schnell erledigt.
Der aktuelle Nachname der Mutter, will sie nicht das das Kind wie ihr Ex heiÃt muss sie eine Namensänderung beantragen damit sie wieder Ihren alten Namen bekommt oder der Vater macht schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung dann kann das Kind gleich seinen Namen tragen.
Deine Schwester ist offizell geschieden. So wenn sie nicht den Namen des Ex Mannes behalten hat sondern ihren Mädchennamen wieder angenommen hat, bekommt das Baby ihren Nachnamen. Sollte sie aber den Nachnamen ihres Ex Mannes behalten haben, bekommt das Baby eben diesen Nachnamen.
Wenn sie eine Vaterschaftsanerkennung macht, bekommt das Kind den Nachnamen vom Vater.
Das Baby bekommt den zur Zeit gültigen Namen der Mutter. Wenn sie nach der Scheidung nicht wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, bekommt es den aktuellen Nachnamen.
Wenn die Mutter wieder heiratet, kann das Kind aber auch den neuen Nachnamen mit annehmen. Das geht vor dem Jugendamt.
Mit der Geburt trägt das Kind den Namen der Mutter,also so wie sie jetzt heiÃt
In der Regel den aktuellen Nachnamen der Mutter.
Den Namen, den die Mutter zurzeit hat!
den namen des Vater´s
Normalerweise den des Vaters