Du musst auf dem Gesundheitsamt eine Belehrung besuchen (Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz) und dann bekommst Du solch einen Ausweiss ausgestellt.
Wenn man beschäftigt ist in einer Küche, oder wo Lebensmittel verarbeitet werden muà man sich untersuchen lassen, ob man gesund ist und dann stellt das Gesundheitsamt eine dementsprechende Bestätigung aus.
Ich denke Du meinst einen Gesundheitsnachweis zum Arbeiten in einer Küche oder Imbissstube auch zum Würstchenverkauf im Kindergarten.
Diesen bekommst Du beim Gesundheitsamt nach einer Belehrung und ärztlichen Untersuchung bei der auf ansteckende Krankheiten hauptsaechlich wert gelegt wird.
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Du musst auf dem Gesundheitsamt eine Belehrung besuchen (Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz) und dann bekommst Du solch einen Ausweiss ausgestellt.
Das bekommt man beim Gesundheitsamt Deiner Stadt.
Wenn man beschäftigt ist in einer Küche, oder wo Lebensmittel verarbeitet werden muà man sich untersuchen lassen, ob man gesund ist und dann stellt das Gesundheitsamt eine dementsprechende Bestätigung aus.
Ich denke Du meinst einen Gesundheitsnachweis zum Arbeiten in einer Küche oder Imbissstube auch zum Würstchenverkauf im Kindergarten.
Diesen bekommst Du beim Gesundheitsamt nach einer Belehrung und ärztlichen Untersuchung bei der auf ansteckende Krankheiten hauptsaechlich wert gelegt wird.
Den kannste nach dem Duschen auch von mir haben
Bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt.
frag mal im rathaus nach =)
beim gesundheitsamt wo sonst.