Hallo,
tja ich hab ein wenig geschlampt.Bin ich nun selber schuld. Es war mir "neu" das man sich von den Zuzahlungen befreien kann wenn man eine gewisse Grenze erreicht hat. Nach meinen Recherchen bin ich über meine Grenze deutlich drüber.. allerdings hab ich jedesmal nach Ablauf des Quartals meine Praxisgebührquitten und Apothekenzuzahlunen weggeworfen.
Gibt es da noch eine Möglichkeit dran zu kommen?
Update:@Mo Jo ..ich hab dieses Jahr eine Kur hinter mir die ich logischerweise mit je 10Euro am Tag bezahlen musste.
Danke euch!
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Da erst zwei Quartale in diesem Jahr vorbei sind, kann es sich bei der Praxisgebühr maximal um 20,00 € handeln. Deshalb verstehe ich das nicht so ganz.
Die Zuzahlungen für Arzneimittel müssten demnach bei über 60,00 € liegen.
Am besten, Du wendest Dich an die Krankenkasse.
:D
Also es gilt folgendes:
Bei "normalen Patienten" 2% des Bruttojahreseinkommens
bei "chronisch kranken Patienten" 1% des Bruttojahreseinkommens.
Einige Apotheken bieten mittlerweile Kundenkarten an. Da wird dann gespeichert welche Medikamente Du kaufst und wie hoch die Zuzahlung ist. Das kannst Du Dir dann ausdrucken lassen und hast alles auf einen Blick.
Bei einer Kur bezahlst Du längstens 28 Tage, also 280 Euro. Dazu kämen dann noch die 30 Euro bisher Praxisgebühr und die bisher geleisteten Zuzahlungen. Hast Du da die Gesamtsumme, kannst Du es für Dich alleine ausrechnen.
Ãbrigens, das Bruttojahreseinkommen bezieht sich immer auf alle im Haushalt lebenden. Bist Du also verheiratet und Dein Partner verdient auch, dann muss das zusammengerechnet werden. Die Befreiung gilt dann auch für alle.
Edit: Komisch, immer die Antworten die sich beweisen lassen und auch genau den Sachverhalt wiedergeben wie er ist, bekommen DR. Schaltet doch vorher mal Euren Denkapparat ein, oder ruft gleich bei eurer Krankenkasse an, die wird Euch auch nichts anderes erzählen als ich.
Setze dich erst mit dem Arzt und der Apotheke, ggf. mit Krankenhaus/Kuranstalt in Verbindung und laà dir Kopien der Zuzahlungen aushändigen.
Dann geh mit diesen Quittungen zur Krankenkasse und beantrage die Zuzahlungsbefreiung.
Aber aufgepaÃt!
Alle Familienmitglieder, die bei dir wohnen und selbst verdienen, werden bei der Berechnung angerechnet! Verdienstbescheinigung aller Familienmitglieder, die mit dir in einer Wohnung leben, werden gebraucht. Da werden die Löhne zusammengezählt und auf ein Jahr hochgerechnet und davon 2% als zulässige Zuzahlung gewährt (bei chronisch Kranken (=Attest vom Arzt) sind es 1%).
Ja, die Ãrzte können eine neue Quittung ausstellen.
Auch die Apotheken können dies machen und machen es auch.
Musste ich selber auch machen aber klappte ohne Probleme.