Eine Erbengemeinschaft hat ueber Jahre hinweg Gewinne aus Vermietungen erwirtscahft. Diese Gewinne wurden auch steuerlich erfasst und jeder der zwei gleichberechtigten Erben wurde zur Kapitalsteuer herangezogen.
Die Erbengemeinschaft wurde vor drei Jahren auseinandergesetzt.
Der Miterbe verweigert sich mir meine Gewinne aus obigen Vermietungen auszubezahlen.
Anwaltspost geht hin und her. Nun will der Anwalt Strafanzeige wegen Unterschalgung bei Gericht stellen. Ich muesste aber mit ueber 2.000,00 Euro in Vorleistung fuer die Gerichtskosten treten, was ich aber nicht kann. Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt.
Was kann ich nun machen? Gibt es eien Moeglichkeit trotzdem Strafanzeige zu stellen?
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Answers & Comments
Du kannst doch selbst Strafanzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei stellen! Das kostet Dich keinen Cent, dauert nur ein wenig laenger. Die Staatsanwaltschaft muss sich dann mit dem Fall beschaeftigen. Wenn sie auf oeffentliches Interesse erkennt, nimmt die Sache automatisch ihren Lauf.
Die Anzeige kostet nichts, die genannten Anwalts- und Gerichtskosten beziehen sich auf eine Zivilklage.
Von dem wenigen was hier geschildert wurde kann man daraus folgern das es sich ohnehin um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt die strafrechtlich unrelevant ist und daher auch nicht weiter verfolgt werden würde.
Wetten du hast den Anwalt überhaupt nicht verstanden. Eine Anzeige macht man bei der Polizei und die kostet rein gar nichts.
Die 2000 Euro Vorkosten sind bestimmt dafür fällig, wenn du eine Zivilklage gegen die Erben einreichst. Eine Zivilklage hat rein gar nichts mit eine Anzeige zu tun. Eins ist Zivilrecht, das andere Strafrecht.
Frage
WAS heissst..die Erbengemenschaft wurde ausenandergesetzt??
WAS passierte mit den Mietobjekten??..hat ein Part sie übernommen..und der andere ging leer aus???
und jetzt forderst Du für die letzten drei Jahre Deinen Anteil?
Für mich ist die Frage nicht ganz klar!!
Das hat kein öffentliches Interesse.
Wende Dich mit wasserdichten Beweisen an einen Rechtsanwalt.