ich habe ein Auto gekauft, Fiat, der Verkäufer hat mir versichert das das Auto 83 euro steuern im Jahr kostet, jetzt bekomme ich die Rechnung vom Finanzamt über 181 euro Steuern.
Kann ich vom Verkäufer Geld zurückverlangen,
weil er das Auto unter falschen Angaben verkauft hat.
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vermutlich kannst Du ihn aber für kleines Geld umrüsten und damit an den günstigen Steuersatz kommen.
Ich denke mal, dass Du schlechte Karten hast, Dein Geld zurück zu fordern. Wenn man soviel Geld ausgibt, dann geht man eigentlich davon aus, dass man sich darüber auch informiert. D.h. man macht sich schlau, was die Versicherung, Steuer etc. kostet und was da auf einen zu kommt. Denn es ist ja allgemein bekannt, dass das Auto nicht nur beim Kauf Kosten verursacht, sondern auch danach.
Und gerade bei der Steuer und der Versicherung kann man sich im Internet ja ganz gut informieren.
Da KFZ Steuern einheitlich geregelt sind hat er dir wohl falsche Angaben gemacht. Solange du es nicht schriftlich hast wird es schwer sein dies zu beweisen und vom Vertrag zurueckzutreten, da es Kein Mangel am Fahrzeug ist, es ist nur eine Aussage, kannst du dir die Muehen sparen!
Wenn du die Aussage des Verkäufers schriftlich hast oder er sie vor glaubwürdigen Zeugen geäuÃert hat, fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft.
Der Kauf kann dann auf dein Verlangen hin rückabgewickelt werden.
War die Aussage ohne Schriftform oder Zeugen, kannst du sie nicht beweisen und musst die Kröte wohl schlucken.
Typisch, so wird mit Auskünften das Auto verkauft. Ist zwar traurig und ärgerlich , aber zum Glück hat er dich nicht anders betrogen!! Ohne schriftliches oder Zeugen hast du keine Chance! Ich würde auf jeden fall den Verkäufer zur Rede stellen!! In dann direkt drauf hin weisen , das du das Autohaus oder Handel nicht weiter empfiehlst! Aber das ist leider so. Vielleicht kennst du ja jemanden , der sich gut mit Autos aus kennt. Der kann dann das Auto auf versteckte Mängel untersuchen. Wird er fündig, kannst du probieren , ob er das Auto zurück nimmt oder die Mängel behebt! Viel Glück!
Da Du Dich vorher selber hättest erkundigen können (haben wir vorab auch getan, für verschiedene Fahrzeuge, um einen Vergleich zu haben), hast Du keinen Anspruch auf Rückabwicklung, Nur, wenn der Verkäufer Dir arglistig einen schwerwiegenden Mangel am Fahrzeug verschwiegen hätte, dann ja.