Hallo! Ich hätte eine Frage an euch. Ich hab mir schon mehrere Foren durchgelesen, konnte aber keine konkrete Lösung zu meinem Fall finden.
Ich habe ab dem ersten September eine Ausbildung als Verkäufer im Einzelhandel angefangen und hatte 4 Monate probezeit.
Da wir aus familiären Gründen Mitte November nach Amerika auswandern müssen, habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 25. Oktober beendet.
Wir hatten 11 Tage Urlaubsanspruch die wir bis zum neuen Jahr verplanen mussten, jetzt wollte ich mich mal erkundigen ob ich diesen ausbezahlt bekomme.. Bzw. einen bestimmten Teil davon.. Oder ob mir das gar nicht zusteht.
Wollte mich bei meinem Vorgesetzten informieren, habe aber leider nur eine patzige Antwort bzw. keine Antwort darauf bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten. :)
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Grundsätzlich ist der Urlaub lt. § 7 Absatz 4 BUrlG abzugelten, also auszuzahlen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nur, wenn du aus betrieblichen Gründen keine Möglichkeit hattest, ihn regulär zu nehmen. Dabei spielt die Probezeit keine Rolle.
Du bekommst den Teil des Urlaubs ausgezahlt, den du dir während des Jahres bisher erarbeitet hast.
Die Auszahlung in Mark und Pfennig ist nicht zwingend für den Boss vorgeschrieben. Du kannst diese Zeit ja urlaubsmäßig "abfeiern" das steht dir auf jeden Fall zu. Pack deine Übersee Koffer und pfeife auf die paar Pfennige.
Pro Monat 2 Tage Urlaub! September 2 Tage + Oktober 2 Tage = 4 Tage Urlaubsanspruch (wenn überhaupt da Probezeit!).
Du hast am 25. Oktober aufgehört (Kündigungsdatum ist immer der 15. oder der letzte Tag eines Monats) >>> folglich sind da noch der 27./28./29./30. Oktober -> also 4 Tage Urlaub die du nun hast!
Deinen Lohn erhältst du bis zum 31. Oktober - somit ist dein Urlaub erledigt!
Außerdem frage ich mich warum du die Ausbildung überhaupt angefangen hast wenn du noch nicht mal 2 Monate später schon wieder kündigst! Da hättest du gar nicht anfangen brauchen und jemandem den Ausbildungsplatz lassen sollen der ihn auch wirklich gewollt hätte!
Nun das ist eine kann Bestimmung, also mus nicht sein.