bekommt man nach drei Abmahnungen Arbeitslosengeld 1 ?
hallo zusammen ,
habe drei Abmahnungen nun erhalten und damit auch die Kündigung bekomme ich das Arbeitslosengeld 1? ich hatte da einen Festvertrag und habe 6 Jahre da bekomme
wenn du 6 Jahre angemeldet in deiner Firma gearbeitet hast steht dir nach der Kündigung Arbeitslosengeld zu . Du muÃt dich aber beim Arbeitsamt "Arbeitssuchend" melden und das unverzüglich .
Es gab/gibt einen Arbeitgeber, der hat Abmahnungen verteilt wie andere zu Weihnachten ihre GruÃkarten und so gab es einen Wettbewerb unter den Mitarbeiter, wer die meisten Abmahnungen hatten, der Sieger hatte 11 Stück. Klar waren diese Abmahnungen rechtlich nicht haltbar, aber auch so gibt es keine Sperre.
Einzig allein wenn du den Rauswurf massiv provoziert hast, dagegen kannst du aber angehen.
Hast Du gegen die Abmahnungen Einspruch erhoben oder waren sie berechtigt? (Naja, das eine schlieÃt das andere nicht unbedingt aus). Oder hast Du die auch noch widerspruchslos unterschrieben?
Du musst Dich unbedingt sofort an das Arbeitsamt wenden. Die haben auch eine kostenlose Rechtsberatung, die Dir in solchen Fällen wahrscheinlich gut helfen kann und Dir auch sagt, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Das Problem ist, dass Du in der Beweispflicht bist, dass die Abmahnungen nicht gerechtfertigt waren. Ansonsten droht Dir wahrscheinlich eine Sperre. Aber die Rechtsberatung hilft Dir weiter - besser als es einer von uns kann.
zuerst einmal würde ich an deiner Stelle eine Kündigungsschutzklage einreichen beim zuständigen Arbeitsgericht und das Gleiche fragt dich das Arbeitsamt ob du das getan hast,wenn nicht.....,kann das Arbeitsamt eselig werden und dir eine Sperre verhängen !!!!! . Nicht alle Abmahnungen sind erlaubt welche Arbeitgeber verhängen,daher gehe bitte zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lasse dich von diesem vertreten nebst Klage gegen deinen ehem.Arbeitgeber.
Tja, wenn man es auf 3 Abmahnungen anlegt, riskiert man schuldhaft seinen Arbeitsplatz; wenn Du an einen "scharfen" Sachbearbeiter gerätst, kannst Du Dir durchaus eine (wohlverdiente) Sperre des AloGelds I einhandeln.
Zitat aus einem Kommentar zum Gesetzestext "...wenn der Arbeitgeber verhaltensbedingte Gründe für die Kündigung angeführt hat, muss der Arbeitnehmer zusätzlich mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen"
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Klar bekommst du das.
Du bist sogar verpflichtet sofort zum Arbeitsamt zu gehen.
Also hin da.
wenn du 6 Jahre angemeldet in deiner Firma gearbeitet hast steht dir nach der Kündigung Arbeitslosengeld zu . Du muÃt dich aber beim Arbeitsamt "Arbeitssuchend" melden und das unverzüglich .
Es gab/gibt einen Arbeitgeber, der hat Abmahnungen verteilt wie andere zu Weihnachten ihre GruÃkarten und so gab es einen Wettbewerb unter den Mitarbeiter, wer die meisten Abmahnungen hatten, der Sieger hatte 11 Stück. Klar waren diese Abmahnungen rechtlich nicht haltbar, aber auch so gibt es keine Sperre.
Einzig allein wenn du den Rauswurf massiv provoziert hast, dagegen kannst du aber angehen.
Wer die Arbeitslosigkeit selbst durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat, wird mit einer Sperre belegt.
Hast Du gegen die Abmahnungen Einspruch erhoben oder waren sie berechtigt? (Naja, das eine schlieÃt das andere nicht unbedingt aus). Oder hast Du die auch noch widerspruchslos unterschrieben?
Du musst Dich unbedingt sofort an das Arbeitsamt wenden. Die haben auch eine kostenlose Rechtsberatung, die Dir in solchen Fällen wahrscheinlich gut helfen kann und Dir auch sagt, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Das Problem ist, dass Du in der Beweispflicht bist, dass die Abmahnungen nicht gerechtfertigt waren. Ansonsten droht Dir wahrscheinlich eine Sperre. Aber die Rechtsberatung hilft Dir weiter - besser als es einer von uns kann.
Hallo,
zuerst einmal würde ich an deiner Stelle eine Kündigungsschutzklage einreichen beim zuständigen Arbeitsgericht und das Gleiche fragt dich das Arbeitsamt ob du das getan hast,wenn nicht.....,kann das Arbeitsamt eselig werden und dir eine Sperre verhängen !!!!! . Nicht alle Abmahnungen sind erlaubt welche Arbeitgeber verhängen,daher gehe bitte zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lasse dich von diesem vertreten nebst Klage gegen deinen ehem.Arbeitgeber.
Tja, wenn man es auf 3 Abmahnungen anlegt, riskiert man schuldhaft seinen Arbeitsplatz; wenn Du an einen "scharfen" Sachbearbeiter gerätst, kannst Du Dir durchaus eine (wohlverdiente) Sperre des AloGelds I einhandeln.
Zitat aus einem Kommentar zum Gesetzestext "...wenn der Arbeitgeber verhaltensbedingte Gründe für die Kündigung angeführt hat, muss der Arbeitnehmer zusätzlich mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen"