Sachverhalt: Ich fuhr mit dem Auto auf den Feldweg, obwohl es verboten war. Plötzlich überholte mich ein Radfahrer. Beim überholen hat er mein Auto heftig angeklopft und hat mich beleidigt, indem er mich W...... nannte. Als er mich dann überholt hat, bremste er mein Auto aus. Als ich stand, hat er seine Handykamera rausgeholt und von meinem Gesicht und von meinen Kennzeichen Fotos gemacht. Danach hat er wahrscheinlich die Polizei angerufen. Während der Radfahrer es gemacht hat, habe ich den Rückwärtsgang reingemacht und bin rückwärts gefahren. Er ist mir nicht gefolgt. Das war für mich eine Lektion und habe aus meinem Fehler gelernt. Ich werde nie wieder über den Feldweg fahren
Update:Was kann mir passieren? Ein Verwarnungsgeld? Eine Strafanzeige? Kann ich den Radfahrer anzeigen, weil er mich W****** genannt hat? Kann ich ihn anzeigen, weil er ohne mein Einverständnis mich und mein Auto fotografiert hat? Oder geht das nicht, weil die Fotos als Beweisfotos gelten?
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Da hast du dir ne einmalige Chance entgehen lassen.
Keine Zeugen!
Da wäre ich auusgestiegen und hätte im gleich
ein paar auf die Waffel gegeben.
Sorry, aber mich k.otz.en solche Wichtigtuer an.
Ansonsten den Sachverhalt bestreiten. In der Regel
werden derartige Verfahren eingestellt.
Klar kannst du den Radfahrer für seinen Spruch anzeigen, und auch dafür, dass er dich ausbremst.
Die "Preise" für dein Vergehen findest du übrigens hier (ab 140, je nach Schild) : http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata...
Die Verkehrszeichen findest du hier: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Diagram...
Wenn er sich dazu entscheiden sollte, das bei der Polizei zu melden, dann macht er schon ein Riesenfass auf. Wenn du ihn nämlich wegen Nötigung anzeigen solltest, dann hat der Radfahrer jedenfalls deutlich mehr zu befürchten, plus dem Stress, den er sich mit dem ganzen Mist noch einhandelt, inklusive Anhörung, Bewertung der Staatsanwaltschaft, eventuell Gerichtsverhandlung, etc.
Das gilt aber auch für dich. Wenn du unbedingt meinst, dass das auf den Tisch müsste, nur um recht zu haben, dann nur zu. Ansonsten hast du nur Stress für eine Nichtigkeit. Hätte er dir Beulen ins Auto gehauen, dann wäre das vielleicht eine andere Sache, weil dir dann auch ein Sachschaden entstanden wäre. Ansonsten würde ich es lassen.
Check den Link, das ist Punkt 141.2 und das wären dann 25 Euro.
Aber:
1. Könntest du den Radfahrer wegen Beleidigung anzeigen (wär zwar aussichtslos weil du keine Zeugen hast)
2. Könntest du alles abstreiten (dann steht Aussage gegen Aussage und der Radfahrer hat ein Foto von Dir und eins von deinem Auto, na und ? Wer sagt denn dass das auf einem verbotenem Feldweg gemacht wurde)
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv...
1. Warum genau war es verboten?
Die Preise sind unterschiedlich.
2. Ist der Radfahrer definitiv straffälliger geworden,
wie du es mit dem verbotenen befahren je sein könntest.
PS
Du kannst ihn wegen Beleidigung anzeigen,
dazu auch wegen Nötigung.
Denn trotzdem darf er dich nicht ausbremsen.
Aber fotografieren ist in dem Fall nicht strafbar,
denn es ist ja in der Ãffentlichkeit.
Was anderes ist, sollte das Foto dann veröffentlicht werden,
dann muss du und das Kennzeichen unkenntlich gemacht werden,
oder du kannst ihn verklagen.
Zuerst einmal bleibe cool und warte ab, sich die Polizei in dieser Sache mit die in Verbindung setzt. Ich denke eher nicht. Fraglich auch, ob die Fotos eine präzise Ortsbestimmung deines Fahrzeuges zulassen.
Gegen den freundlichen Radfahrer hast due hingegen keine Chance, dich zu revanchieren. Lerne daraus...
da haben sich zwei zur falschen oder doch richtigen Zeit > auf einem Feldweg gesucht und gefunden > es wird nichts passieren > der Radfahrer - hat ja total überreagiert.
Dies darf er trotzallem nicht machen > was er sich da alles erlaubt hatte > sollte je eine Anzeige auf dich zukommen > geht davon die Welt nicht unter > eine kleine Geldstrafe wird fällig werden > es ist eine Ordnungswidrigkeit
http://www.mainz.de/C1256CBE00310D9B/%28IDs%29/975...
da wollte sich einer wichtig machen.Vergiss es.
Vielleicht hat er Dir ja nur Angst einjagen wollen.
Da kommt nichts. Glaub mir. Und ob die Polizei ein solches Foto akzeptiert, ist auch fraglich.
Wenn überhaupt:
Welches Verkehrszeichen hast Du miÃachtet?
Verbot der Durchfahrt? FuÃweg? Radweg? Verbot für Kfz's aller Art?
Eine Strafanzeige bekommst Du nicht, wenn überhaupt nur ein Verwarnungsgeld. Das wird nicht registriert und wenn Du das bezahlst, ist alles okay.
Du kannst Dich nun die nächsten Monate Wochen verrückt machen (ab da verjährt eine Verkehrswidrigkeit in Deutschland) oder Du vergiÃt es einfach. Wenn der Radfahrer zur Polente geht, muss er beweisen, dass es heute war. Das Systemdatum des Handys kann er genauso gut ändern und somit fälschen - dann geht er in 10 Wochen erst hin. Du kannst es also abstreiten.
Vergià es einfach!
...so etwas kann doch bloà bei Euch vorkommen.
Lachhaft, sage ich.
Hat man in Deutschland keine anderen Sorgen?
Mindestens 10 Jahre verschärfte Einzelhaft, lebenslängliches Clever-Verbot, Sofortige
Einstellung von Hartz IV
Im Ernst
Die Ausführungen des Klägers werden bestritten. Richtig ist, das Du dich dort nicht befunden
hast.
Glaube nicht das was kommt. Wenn, Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen und sofortige
Akteneinsicht beantragen. Nach meiner juristischen Erfahrung wird das Verfahren eingestellt,
sofern keine Zeugen vorhanden sind.
Du hast ihn doch nicht behindert. Meistens ist doch Fahrverbot für alle. Warte in Ruhe ab.