Unser Vermieter kam gerade und schrie mich an wo die Miete bleibt. Es ist keine Ausstehend ausser die für den jetzigen Monat. Sie haben immer ihre Miete bekommen in letzter Zeit nur immer etwas verspätet. Läuft im Moment nicht alles ganz rund. Er sagte er braucht das geld sie haben auch schulden, häuser etc. und wenn wir nicht bald die miete zahlen, geht es nicht so weiter und ich schätze das wir dann die kündigung bekommen. Darf er das obwohl keine Miete austeht nur etwas verspätet kommt??
Update:@Wolle C.
Das tut mir sehr Leid für Dich. Habe aber meine Rechnungen schon immer bezahlt und noch keine Wohnung in einem unbewohnbaren Zustand zurückgelassen. Aber ich verstehe was du meinst.
Update 3:P.S.: Es war ausgemacht das wir unsere Miete bis zum 15ten des jeweiligen Monats zahlen da wir unseren Lohn immer unterschiedlich bekommen mal am 3 mal 8 des Monats. Nur dann waren die Vermieter nicht mehr mit einverstanden
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keine Sorge -
so einfach geht das nicht mit der Kündigung.........
wenn dieser Mensch nicht mit sich reden läßt dann will er dadurch nur heiße Luft verbreiten
laß dich dadurch nicht beeindrucken
wenn aufgrund finanzieller Notlage die Miete verspätet kommt kann er euch gar nix.......
durch sein Verhalten schießt er sich sogar ein Eigentor
du kannst dir vorbehalten ihn wegen Nötigung, Bedrohung und Beleidigung anzuzeigen -sag ihm das mal
Grundsätzlich hat die Miete laut Vertrag am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters zu sein. Bei mehrfachen verspäteten Zahlung ist der Vermieter berechtigt zu kündigen. Keine fristlose, aber ein ordentiche Kündigung. Es ist bei den Gerichtsurteile aber nicht sicher, ob vorher abgemahnt werden muß oder nicht. Die Urteile gehen in diesem Punkt auseinander.
Ständige unpünktliche Zahlungen des Mieters können zur fristlosen Kündigung berechtigen. Entscheidend ist, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1 BGB). Hierbei kommt es auf das Ausmaß und den Grund der Unpünktlichkeit an.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter diese unpünktliche Zahlungsweise abmahnt, so jedenfalls bei der fristlosen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit ist es eine Frage des Einzelfalls, ob eine Abmahnung erforderlich ist (so OLG Oldenburg, RE v. 18.7.1991, WuM 1991, 467. Die Abmahnung muss eine Kündigungsandrohung für den Fall weiterer unpünktlicher Zahlung enthalten (LG Hamburg, WuM 1991, 345). Zahlt nun der Mieter nach der Abmahnung weiterhin in einem zusammenhängenden Zeitraum die Miete mit erheblicher Verspätung, ist eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB) möglich.
Das LG München I (WuM 1991, 346) sieht Verspätungen von mehr als einer Woche als erheblich an. Wie oft sich der Vermieter eine solche erheblich verspätete Zahlung gefallen lassen muss, bevor er fristlos kündigen kann, ist durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden. Das LG München I geht davon aus, dass nach sechsmaliger, erheblich verspäteter Zahlung nach Abmahnung der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist (§ 543 BGB). Andere Landgerichte stellen teilweise erheblich höhere Anforderungen (LG Köln, WuM 1991, 485).
In den meisten Mietverträgen gibt es die Klausel, dass die Miete am 3. Werktag auf dem Konto sein muss. Achte mal darauf. Bin selbst in einer Hausverwaltung beschäftigt und habe selbst eine Wohnung vermietet. Wenn meine Mieter sagen, kann ich am 10. bezahlen ist das ja Ok. Aber ohne Rückfrage, wäre es nicht so gut. Wenn DU am 10. oder 15. erst Dein Geld bekommst, rede doch mit ihm. Im Gesetz steht drin, fehlen zweier Mieten berechtigt zur fristlosen Kündigung. Also rede mal mit dem Vermieter.
Vielleicht lebt benötigt der Vermieter auch zu begleichen seiner Rechnungen die für das Haus anfallen. Da kommt Strom, Gas, die Heizung, die Grundstücksteuer mit Müllabfuhr, Wasser und Abwasser, die Gebäudeversicherungen, die Gebäudehaftpflichtversicherungen und dann die Kosten für Repaturen und Wartungskosten
Die meisten Mieten decken gerade die Kosten ab.
Es kann sein das Dein Vermieter auch nicht soviel Rücklagen hat. Die Rechnungen kommen auch am Anfang des Monats.
Nur der Tonfall Deines Vermieters ist nicht der Richtige. Versuche noch mal mit Deinen Vermieter in einen ruhigen Ton zusprechen und nach einer Lösung zusuchen.
Nachtrag:
Normaler Weise ist der 15. des Monats Geldtag, außer Sozialamt. Da muss der Vermieter soviel Einsicht haben.
Ich weiß nicht welche Probleme Du hast und die möchte ich auch nicht wissen . Wenn Du wirklich nicht weiter weißt, gehe doch mal zu einer Beratungsstelle, die können Dir bestimmt weiter helfen
Ich würde mir da schon ein paar Gedanken machen und die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Mietvertrag ist festgelegt, wann die monatliche Miete gezahlt werden muss. Z. B. am 1. oder bis zum 3. Werktag. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dich jeden Monat zu mahnen. Versuche, mit ihm zu sprechen und Deine derzeitigen Probleme darzulegen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass erst die Leute unregelmäßig und dann gar nicht mehr zahlen.
das darf er ja eigentlich nicht!
wenn ihr immer eure miete zahlt und das auch nachweisen könnt, dann kann der euch nichts anhaben...
ansonsten wenn das soweitergeht und ihr in der wohnung bleiben wollt, dann schalte lieber einen anwalt ein.
wie gesagt es geht nicht so einfach
Nein so einfach geht das nicht, das wäre zu einfach für den Vermieter.
Wie verspätet zahlst du denn die Miete? Wenn es nur einige Wochen nach Termin ist, brauchst du keine Angst vor der Kündigung haben - ein paar Wochen Spielraum hat man beim Bezahlen. Aber frag doch mal bei der Mietervereinigung nach, damit du dir keine Sorgen machen musst.