Eher nicht. Man sollte sich in so einem Fall auch fragen, ob es nicht Ehrensache ist, die Karte zurück zu geben, ohne irgend etwas dafür zu verlangen. Maximal würde ich dem Kontoinhaber eine Nachricht zukommen lassen und um Rückerstattung des Fahrgeldes bitten, aber elbst das ist eigentlich Unsinn, da jede Bank in jeder Stadt in der Regel vertreten ist und Du sicherlich keine großen Kosten hast.
Finderlohn steht Dir übrigens gesetzesmäßig nur dann zu, wenn eine Sache einen unmittelbaren und konkreten Wert besitzt (Bei Bargeld relativ einfach, bei anderen Dingen Schätzwert.)
Und noch etwas (fällt mir gerade ein): Deine Frage ist eigentlich gar nicht abwegig, denn mir ist Folgendes passiert: Ich fand vor Jahren eine Geldbörse mit ein paar Scheinen, einem Ausweis und einer EC-Karte drin. Bin dann abends (! - weil tagsüber niemand zu erreichen und auch nicht im Telefonbuch verzeichnet) dorthin gefahren und habe alles abgegeben. Der Dank: "Oh alles klar... tschüss..." Und zu war die Tür.... Da hätte ich mich auch in den Allerwertesten beißen können, ist für mich aber auch ein Hinweis darauf, etwas großzügiger zu sein, falls ich mal was verlieren sollte....
Finderlohn ist m. w. unter einem bestimmten hohen Wert gesetzlich nicht vorgeschrieben, leider.
Eine Kreditkarte an sich hat ja schon mal fast keinen wert.
Aber Du könntest Deine Adresse mit der Karte mitschicken. Mit etwas Glück leitet diese Bank auch Deine Anschrift weiter und Du hast evtl doch Positives zu erwarten. Das wäre dann aber schon von freiwilliger Seite des "Verlierers".
wohl eher nicht. finderlohn ist ja ein bestimmter prozentteil des wertes eines gegenstandes oder des geldes. der jenige, der seine ec-karte verloren hat, wird sie so oder so gesperrt haben. ich denke, da kann ich dir keine groÃen hoffnungen machen.
Beim Fund einer EC Karte steht Dir kein Finderlohn zu. Vieleicht bekommst Du ja vom Besitzer freiwillig etwas. Abgeben solltest Du die Karte auf jeden Fall.
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Eher nicht. Man sollte sich in so einem Fall auch fragen, ob es nicht Ehrensache ist, die Karte zurück zu geben, ohne irgend etwas dafür zu verlangen. Maximal würde ich dem Kontoinhaber eine Nachricht zukommen lassen und um Rückerstattung des Fahrgeldes bitten, aber elbst das ist eigentlich Unsinn, da jede Bank in jeder Stadt in der Regel vertreten ist und Du sicherlich keine großen Kosten hast.
Finderlohn steht Dir übrigens gesetzesmäßig nur dann zu, wenn eine Sache einen unmittelbaren und konkreten Wert besitzt (Bei Bargeld relativ einfach, bei anderen Dingen Schätzwert.)
Und noch etwas (fällt mir gerade ein): Deine Frage ist eigentlich gar nicht abwegig, denn mir ist Folgendes passiert: Ich fand vor Jahren eine Geldbörse mit ein paar Scheinen, einem Ausweis und einer EC-Karte drin. Bin dann abends (! - weil tagsüber niemand zu erreichen und auch nicht im Telefonbuch verzeichnet) dorthin gefahren und habe alles abgegeben. Der Dank: "Oh alles klar... tschüss..." Und zu war die Tür.... Da hätte ich mich auch in den Allerwertesten beißen können, ist für mich aber auch ein Hinweis darauf, etwas großzügiger zu sein, falls ich mal was verlieren sollte....
nein, nur wenn der jenige der sie verlohren hat einen ausschreibt. Von der bank kriegst du sicher keinen
Finderlohn ist m. w. unter einem bestimmten hohen Wert gesetzlich nicht vorgeschrieben, leider.
Eine Kreditkarte an sich hat ja schon mal fast keinen wert.
Aber Du könntest Deine Adresse mit der Karte mitschicken. Mit etwas Glück leitet diese Bank auch Deine Anschrift weiter und Du hast evtl doch Positives zu erwarten. Das wäre dann aber schon von freiwilliger Seite des "Verlierers".
wohl eher nicht. finderlohn ist ja ein bestimmter prozentteil des wertes eines gegenstandes oder des geldes. der jenige, der seine ec-karte verloren hat, wird sie so oder so gesperrt haben. ich denke, da kann ich dir keine groÃen hoffnungen machen.
Gierig. Keine Ahnung, glaube ich aber kaum (vielleicht wenn Du lieb fragst) - das hat eher etwas mit Anständigkeit zu tun.
Du kannst allerdings davon ausgehen, dass der Inhaber die Karte längst hat sperren lassen.
Lobenswert, daà Du die Karte abgibst.
Aber ich glaube kaum, daà Dir ein Finderlohn zusteht...
Vielleicht ist der Verlierer aber auch ein ganz Netter und gibt Dir freiwillig was (falls die Bank Deine Daten aufnimmt)!
Beim Fund einer EC Karte steht Dir kein Finderlohn zu. Vieleicht bekommst Du ja vom Besitzer freiwillig etwas. Abgeben solltest Du die Karte auf jeden Fall.
Was möchtest du bekommen eine neue Karte kostet 10 Euro also 10% davon ,bekommst du 1 Euro als Finderlohn.
tommy
Ich glaube nicht.
Der Eigentümer hat die Karte längst sperren lassen und
ne neue beantragt.
Warum dann Finderlohn zahlen ?
.