In einem Testament 2 Personen benannt, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören. wenn eine dieser 2 personen das erbe ausschlägt, wird das gesamte Testament dann ungültig? Kann der Ausschlagende bestimmen, zu wessen Gunsten er ausschlägt, oder ist da eine Regel festgesetzt?
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Also erstmal bekommen die direkten Angehörigen(falls vorhanden) und diese nicht weiter im Testament erwähnt werden, ihren Pflichtteil.
Wenn an zwei Personen vererbt werden soll und eine nimmt das Erbe nicht an(ausschlagen), dann erbt meines Wissens nach die andere Person alles. Nein, wenn man ausschlägt, hat man alle Recht verloren...
Wenn ein Erbnehmer das Erbe ausschlägt, wird das Erbe auf die verbleibenden Erbnehmer verteilt (ob es dabei um Schulden oder Guthaben geht ist egal). Der ausschlagende Erbnehmer kann nicht zu irgendjemandes Gunsten ausschlagen.
Er wird einfach aus der Erbnehmerliste gestrichen, deshalb verliert das Testament seine Gültigkeit nicht, denn es verzichtet nur jemand auf seinen Anteil.
Primär werden aber zunächst die Pflichtteile versorgt, die das Erbe aber auch ausschlagen können.
Sollte alle Erbnehmer das Erbe ausschlagen, fällt das Erbe an den Staat.
Die evtl. Gläubiger werden dann aus dem Restguthaben bedient und haben ansonsten Pech gehabt.
Nein, jeder kann für sich ein Erbe ausschlagen, egal ob Erbfolge oder nicht.
mfG gw38
Wenn mehr als eine Person im Testament eingetragen sind und eine Person das Erbe ausschlägt, erbt automatisch der verbleibende Erbe. Wenn beide keine gesetzlichen Erben sind und beide das Erbe ausschlagen, erbt der gesetzliche Erbe. Wurde der gesetzliche Erbe ausgeschlossen, bekommt er dennoch einen Pflichtteil, jedoch nur in Geldwert. Den Rest erbt dann der Staat.
Das Ausschlagen eines Erbes verpflichtet dennoch zur Ãbernahme der Bestattungskosten.
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte! Also ich nehms.
Egal ob Schlden oder Geld.Wenn alle das Erbe auschlagen,oder es keine Erben gibt,Kriegt der Staat das Erbe.