Hallo
meine Frau hat gestern nach 3 Jahre eine Fiktionsbescheinigng bekommen,obwohl alles in Ordnung war,
ich dachte man kann nach 3 jahre eine Niederlassung bekommen
wir haben alle Unterlage,die nötig waren,gehabt,aber Ausländerbehörde sagte,wir wollen sie(meine Frau)prüfen
ich meine sie haben 3 Jahre Zeit gehabt
ausserdem besitze ich auch seit 8 Jahre detsche Pass
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Dies habe ich für Dich zur Fiktiionsbescheinigung herausgesucht.
Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG kann von der Ausländerbehörde an Menschen ausgestellt werden, die seit längerer Zeit mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind, wenn sie
1. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
2. die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis beantragt haben.
Diese Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde benutzt, um die Zeit zu überbrücken, in der die Ausländerbehörde nicht über den Antrag entscheiden kann oder will. Sie gilt dann in allen Rechten und Pflichten wie der bisherige Aufenthaltstitel.
Erlaubnisfiktion § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG
Wenn eine Person sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält, aber (noch) keine Aufenthaltserlaubnis hat, dann kann (bei Antragstellung) die Ausländerbehörde mit der Fiktionsbescheinigung die Zeit bis zur Erteilung der aufenthaltserlaubnis überbrücken. Hierbei gilt der Aufenthalt als erlaubt: Erlaubnis - Fiktion.
Duldungsfiktion § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG
Wurde der Antrag nicht rechtzeitig, vor Ablauf der Frist gestellt gilt ab Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt: Duldungs - Fiktion
Durch das Versäumen von Fristen ist es möglich, aus der Legalität herauszufallen - z.B. einen Aufenthaltstitel gar nicht verlängert zu bekommen.
Da die Ausländerbehörden niemanden ohne irgendeinen Status wegschicken dürfen, erteilen sie eine "Duldungsfiktion". Dadurch verschafft sie sich Zeit, um alles zu prüfen bis zur Entscheidung über den Antrag. Eine Duldungsfiktion hat die gleichen Wirkungen wie eine Duldung, ist nur eine Aussetzung der Abschiebung.
Achtung
Eine Fiktionsbescheinigung sollte immer als ein Alarmzeichen beachtet werden. In jedem Fall ist sie nicht sicher. Eine Fiktionsbescheinigung soll nur kurzfristig und vorübergehend ausgestellt werden, tatsächlich leben manche Menschen sehr lange Zeit damit. Ausländerbehörden benutzen die Fiktionsbescheinigung auch, wenn sie (zum Beispiel nach dem Widerruf des Flüchtlingsstatus) die Ablehnung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis in Erwägung ziehen.
Achtung
Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel, der in Schengenländern zu einem Aufenthaltsrecht führt! Nicht damit reisen!
Wir raten: Es ist wichtig, dass man genau weiß warum die Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, Wenn irgend etwas unklar ist, sollte man sich unbedingt beraten lassen.
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INFONET September 2007
Diese Information sind nach bestem Wissen erstellt, sie ersetzen keine juristische Beratung.
Das ist nur eine Vorläufige-die kann auch Verlängert werden....