Wenn ein Obdachloser ohne Konto einen Verrechnungsscheck einlösen will, kann er dies über Inhaber einer anderen Person auf ein Konto einreichen?
Beispiel: der Obdachlose Mayer geht Mit Herrn Müller zur Bank von Herr Müller.
Und der Verrechnungsscheck von Herr Mayer soll auf das Konto von Herr Müller gutgeschrieben werden.
Ist das möglich? Was muss beachtet werden, außer, dass Her Müller das Geld nicht an Herrn Mayer zurückzahlt?
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Bei Verrechungsscheck ist nur Barauszahlung untersagt. Jeder könnte den Scheck auf sein Konto einreichen.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ver...
außer Orderscheck: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ord...
1. Der Verrechnungsscheck kann über jedes Konto eingezogen weden.
2. Praxis: Der Obdachlose kann zu jeder Bank gehen und den Scheck durch die Bank einziehen lassen. Das Geld wird an die Bank überwiesen und auf ein Zwischenkonto gepackt = das ist dann die Verrechung = das Geld kann dem Obdachlosen an der Kasse nach ein paar Tagen = nach Einzug des Gegenwertes bar ausgezahlt werden. Aber: Fragen, es könnten Gebühren anfallen.
Ja klar geht das.....
Es ist möglich.
Schecks werden eV gutgeschrieben. Das heiÃt das Geld kommt in ca 2 Wochen erst auf Deinem Konto an. Also nicht zu früh auszahlen
Das geht. Nach etwa 3 Tagen ist das Geld auf dem Konto und kann ausgezahlt werden!