1.Von welchen Gesetzen spricht Kant in seinem Pflichtbegriff?
2. Ist es richtig, dass Kant sagt, dass der Wert einer Handlung, die rein aus Pflicht geschieht, in der Unerfahrenheit (a priori) liegt, da ich bei Handlungen ,die rein aus Pflicht bestehen keine Neigungen habe, die aus Erfahrungen stammen (a posteriori)?
3. Sagt er auch folgendes?: Ich kann die Neigung an sich nicht achten sondern nur das Wollen an sich.
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3 wenn du nicht weist ob Kant das sagte...ich auch nicht...Was geschrieben steht muß ja nicht das gleiche sein.
2 wenn du für das Wort Pflicht "Befehl" einsetzt...dann denke ich ist klar was damit gemeint ist...
Ein Soldat z.B. kann unerfahren sich ja nicht auf Erfahrungen berufen....
1 Denke nicht das Kant in § dachte.
1. er spricht nicht von den den staatlichen Gesetzen, sondern von den "Sitten- und Moralgesetzen"
2. Er unterscheidet in 1. Handlungen aus Pflicht (diese geschehen a priori, also ohne Erfahrungen bzw. ohne Neigungen, also komplett ohne Empathie)
und 2. pflichtgemäÃ...(a posteriorie, hier kommen die Erfahrungen bzw. Triebe, Lust, Gefühle, Mitleid,..... hinzu)
3. verstehe ich deine Frage nicht. Er sagt, dass das Wollen an sich gut ist (Stichwort: guter Wille) Und Neigungen sind bei Kant naturgegeben und stammen aus Erfahrungen. Diese haben aber bei Kant keinen hohen Stellenwert. Sondern erst durch die Vernunft wird der Mensch zu dem was ist. Dadurch kann er sich vom Naturwesen (Tier, handeln aus Instinkt) abheben und sich eigene Gesetze geben und diese befolgen (Autonomie)