Ich schrieb einem Psychologen einen Brief, da ich laut Anweisung meiner Bearbeiterin des Amtes, zu ihm gehen soll. Er kennt mich noch nicht und um schnellst möglichst einen Termin zu bekommen rief ich nicht an sondern schrieb ihm einfach worum es geht. Jetzt verlangt allerdings meine Bearbeiterin das ich ihr eine Kopie dieses Schreibens mitbringe. Ist es Rechtens? Normaler Weise fällt das doch auch unter die ärztliche Schweigepflicht, sonst kann ich ja gleich die Therapiestunden zu der Bearbeiterin ins Büro verlegen lassen. Wer noch nicht genauer im Bilde ist, den bitte ich meine vorherigen Fragen anzusehen.
Update:@.**.: Deine Antwort kann ich nicht respektieren, denn ein Psychologe erkennt alles an, womit der Patient am besten zurecht kommt. Ich weiß nicht ob du in New York wohnst, doch hier hat man bei einem Psychologen die Mindestwartezeit von einem Jahr. Rufe ich ihn nun also an um einen Termin zu bekommen ohne das ich ihm in der kurzen Zeit am Telefon sagen kann worum es eigentlich geht, dann treffen wir uns nächstes Jahr um die selbe Zeit frühestens. Ich sehe du hast nichts von dem verstanden, was ich in dieser und in meinen letzten Fragen schrieb. Ich muss also auf deine Antwort nicht näher eingehen, denn das wäre verschwendete Zeit.
Update 3:@lupa: Vielen Dank ich werde mich weiter wenden. Du schreibst das die Bearbeiterin mich zu einem Amtsarzt schicken könne, ja das ist richtig, doch da war ich schon. Dieser Arzt entschied das ich nur noch bis zu drei Stunden arbeiten dürfe. Die Bearbeiterin möchte mir nun aber ganz verbieten zu arbeiten und sie meint ich solle jetzt privat zum Hausarzt und zu einem Psychologen gehen. Ich glaube nicht das sie das Recht dazu hat. Laut ihrer Meinung bin ich schwer krank, doch nicht laut der Meinung der Ärzte und ich kann nicht nachvollziehen warum die Bearbeiterin mich jetzt durch Bautzen jagt. Meint sie ich werde dadurch gesünder? Ich möchte mich als Künstlerin selbstständig machen und mein eigenes Geld verdienen. Die Bearbeiterin meint sie stimmt dem nicht zu und sie verbietet es mir. Ja ich glaube auch das hier, wie in so vielen Fällen, Amtsmissbrauch vorliegt. Man fragt sich nur, warum sich das so viele Beamte erlauben dürfen, wenn das angeblich vom Gesetzgeber nicht gebilligt wird.
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Keine Mitarbeiterin vom Amt darf dich überhaupt zu einem Psychologen schicken, das übersteigt ihre Kompetenz. Das kann nur der MDA nach Untersuchung verlangen bzw. durch eine Überweisung des Hausarztes.
Auch musst du ihr keine Kopie des Schreibens aushändigen, da dies tatsächlich unter Schweigepflicht fällt. Und auch hier ist eindeutig Amtsmissbrauch zu erkennen. Dieser Brief geht in die Intimsphäre und hat diese Person nicht zu interessieren.
Diese Mitarbeiterin kann allerdings schon verlangen, das du zu einem Arzt gehst, wenn du zB sagst, das du aus dem und dem Grund nicht Arbeiten gehen kannst. Doch auch in diesem Fall kann sie dich nur zum MDA schicken. Nimmst du diesen Termin dann nicht wahr, drohen dir mit Sicherheiten Abzüge vom Regelsatz, dieses Recht hat sie, da von deiner Seite aus Mitwirkungspflicht besteht.
Du hast folgende Möglichkeit:
gehe zu ihrem Vorgesetzten und beschwere dich über diese Behandlung.
Oder du gehst zum Amtsgericht, lässt dich da beraten, kostet seit neuestem 6 € für H4-Empfänger und für Menschen dessen Einkommen darunter liegt.
Dann bekommst du einen Berechtigungsschein und kannst dir einen Anwalt nehmen, der sich der Sache annimmt.
Das solltest du nicht machen denn wenn du dort angerufen hättest, hättest du ja auch keine "Beweise".
Hallo,
das deine Bearbeiterin solche Kopie haben will ist m.E. nicht rechtens und daher rate ich dir,gehe anbei zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und lasse dich von diesem juristisch vertreten,da bei sowas die ARGE ganz schnell zurückrudert !.
Was ich aber nicht verstehe ist...,das ist nicht deine Aufgabe dir einen Psychologen zu suchen,da bei sowas in der Regel ein amtsärztliches Gutachten gemacht wird und nicht eins von einem Pyschologen seiner Wahl.
Wenn du aber zu deinem Psychologen gehst,dann unterliegt dieser der ärztl.Schweigepflicht und du bist nicht verpflichtet den Psycholgen von dieser zu entbinden !!!!!,sehr oft ist die BA/ARGE der Meinung man müsse dies aber das ist nicht der Fall.Du bist ja einer Aufforderung nachgekommen und somit darf man dir auch keine Sanktionen machen wenn du einer Entbindung der ärztl.Schweigepflicht widersprichst !!!!.
Da es in deinem Brief an den Pyschologen um persönliche Belange d.h.,das Krankheitsbild/gründe geht,unterliegt es der Brief schon der ärztl.Schweigepflicht.
Gehe aber trotzdem zu einem Fachanwalt für Sozialrecht,da ein netter Brief von dem an die BA/ARGE schon einiges bewirken kann und da läuten bei somanchen Sachbearbeiter die Alarmglocken !!!!
Schlicht und ergreifend glaubt sie Dir nicht, dass Du Dich überhaupt schon mit dem Psychologen in Verbindung gesetzt hast. Hättest Du angerufen, könntest Du ihr sagen, wann Du dort einen Termin hast. So hast Du gar nichts, ausser dem Brief.
Findest Du es nicht merkwürdig, dass man einen Arzttermin schriftlich beantragt? Normalerweise ruft man an und macht einen Termin aus, und dann schildert man sein Problem. Vor allem, wenn man vorher noch nie bei diesem Arzt war. Ich würde Deine Vorgehensweise schon als sehr aussergewöhnlich bezeichnen. Was erwartest Du denn jetzt von dem Psychologen? Dass er sich bei Dir meldet, um Dir einen Termin anzubieten? Das wird nicht passieren, insofern würde ich eine solche Erklärung auch für sehr unglaubwürdig halten.
Nachsatz: nachdem ich Deine anderen Fragen gelesen habe, kann ich die Sachbearbeiterin erst recht verstehen. Wenn Dein Brief an den Psychologen ähnlich formuliert ist, wird er ihn wahrscheinlich gar nicht zu Ende lesen, geschweige denn beantworten. Du muÃt etwas tun, und zwar bald.
Ich glaube, Du brauchst Hilfe und die kannst Du nicht per Brief bekommen.
Falls Du Künstlerin bist und Deine Kunst verkaufen kannst, brauchst Du dazu die Hilfe der Arge nicht. Wieso hast Du dich dann überhaupt an die Arge gewandt?
Die Arge macht Dir nur Vorschriften, wenn Du Leistungen in Anspruch nehmen willst, und darf dann im Interesse der Allgemeinheit auch dafür sorgen, dass Du Deinen Pflichten nachkommst.
An deiner Stelle würde ich mich auch mal von einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen, was genau die Bearbeiterin von dir Verlangen darf und was nicht.
Diese Beratung ist für Kleinverdiener und Hartz-Empfänger mit der Beratungskostenbeihilfe abgesichert. Sprich: Sie ist Kostenlos.
Schon oft haben die Ãmter Sachen verlangt, die gar nicht zulässig waren. Also lieber mal nachfragen.
STOP !!! Nein brauchst du auf keinen fall ! Erstens wenn es sich nicht um dem MDKA handelt also den Medezinischen Dienst der Krankenkasse handelt hast du freie Arzt wahl,das heiÃt das du selbst bestimmen kannst zu welchen Arzt oder Ãrztin du gehst.Du brauchst diesen Arzt nicht annehmen wenn er dir nicht zu sagt.Gerade in Psychologischen Angelegenheiten ist es manchmal schwehr den passenden Arzt zu finden.Das deine Bearbeiterin dir sogar die Anweisung gegeben hat sich bei einen Arzt vorzustellen den sie kennt finde ich schon sehr komisch und würde deshalb auch nicht nur zu dem gehen sondern zu einen anderen wie gesagt du hast das Recht auf deiner Seite.Sollte sie sich trotzdem dagegenstellen hast du die Möglichkeit die Angelegenheit über einen Anwalt regeln zu lassen!
Nachtrag: Nein das recht hat sie nicht,vor allen wenn Persönliche und Medezinische Inhalte vorkommen!Du kannst ihr sagen das sie eine Bestätigung von deinen Arzt bekommen kann das du jetzt bei ihm im Behandlung bist nix weiter brauch dann da drinne stehen in der Bescheinigung,und sage ihr das du erst die Bescheinigung reinreichen kannst wenn du den ersten Termin bei ihm hast.Alles andere ist von keinerlei Nöten und brauch sie auch nicht zu Enteressieren,auch hier hast du das Recht auf deiner Seite!
Nach dem, da ich deine vorherigen Fragen schon gelesen habe, hätte ich an deiner Stelle schon längstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und mich gleichzeitig von einem Anwalt beraten lassen. Wenn du dann durchblicken lässt, dass du nötigenfalls alle Rechtsmittel einlegen würdest werden die oftmals (nicht immer) schon hand zahm, wenn sie sich darüber bewusst sind, dass sie ihre Kompetenzen bei weitem überschreiten.
Nicht zu vergessen, dass diese Dame dir gegenüber auch eine Fürsorgepflicht hat und dich gerade aufgrund deiner gesundheitlichen Situation nicht unnötig unter Druck setzen sollte, da deine gesundheitlichen Beschwerden, die nach Meinung dieser Dame bestehen eine psychische Ursache haben sollen!
es ist leider so : wenn du leistungen nach sgb2 verlangst (hartz 4 ) gibt es keine privatspäre oder schweigepflicht mehr...da musst du alles offen legen.