Der Vermieter bietet eine 50 quadratmeter große Dachgeschosswohnung für einen monatlichen Mietpreis 600,00€ an zzgl. 250,00€ Nebenkosten pauschale an. Die ortsübliche Miete beträgt für vergelichbare Wohnungen 11,00€ pro Quadratmeter.
ist der Mietvertrag wirksam ?
Dankeschoen
Update:Dankeschoen schon mal aber könnt ihr mir bitte auch ein paar Paragraphen dazu sagen.
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Bei Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter die Miete praktisch frei aushandeln, eine Ausnahme gibt es nur für Sozialwohnungen und öffentlich geförderte Wohnungen. Der Vermieter darf jedoch keine beliebig hohe Miete verlangen, da er sonst gegen das Verbot der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers verstößt. Die obere Grenze des Mietpreises bemisst sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, das ist die Miete am Wohnort des Mieters für eine vergleichbare Wohnung. Der Vermieter darf sie höchstens um 20 Prozent überschreiten, sonst liegt Mietpreisüberhöhung vor – das kostet Vermieter bis zu 50.000 Euro Strafe. Ausnahme: Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 50 Prozent überschreiten, wenn der Vermieter die hohe Miete für den laufenden Unterhalt des Hauses benötigt. Dazu muss er dem Mieter eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, in der die Unterhaltskosten aufgeschlüsselt sind.
Nun wen du dieses schon unterschrieben hast Ja.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Und man kann ihm kaum unterstellen, dass er Wucherpreise verlangt, da es sonst überall auch Wohnungsangebote gibt. Er kann sie daher so anbieten.
Wenn du unterschrieben hast, warst du doch einverstanden.
50m² dachgeschoss (mit schrägen wänden?) für DEN preis und nebenkosten ist etwas hoch gegriffen.
ich zahle für 75m² (2 zimmer, küche, bad, +30m² balkon) 700€+200€ "nebengeräusche"- und das in ruhiger lage!!