Das sie häßlich ist, dafür kann sie wohl eher nichts. Gehässig ist schon etwas anderes. Du kannst ihr natürlich Hausverbot erteilen, wenn es um deine Wohnung geht. Das kommt natürlich darauf an, wie deine Frau dazu steht. Wenn du sie damit unglücklich machst, würde ich mir das noch einmal genau überlegen.
Klingt nach einer Ehe zu dritt , schmeiss sie raus . Alles andere ist ein fauler Kompromiss , und wird nicht funktionieren . Spreche aus Erfahrung , bin mittlerweile geschieden . Viel Glück .
Man kann sogar einem Postboten Grundstückverbot erteilen, dafür muss man aber leider einen extra-Postkasten bauen lassen -.- Also kommen die ganzen Rechnungen doch an xD
Ja kannst du, sofern du nicht auf ihrem Besitzt wohnst ohne Mietvertrag.
Selbst wenn du zur Untermiete in ihrem Haus wohnst, kannst du ihr in deiner Wohnung Hausverbot erteilen, weil das Hausrecht im Fall eines Mietvertrags auf deiner Seite ist, allerdings muss dem Vermieter die Gelegenheit bleiben, Installationsarbeiten durchzuführen.
Dazu bedarf es auch keiner Begründung.
Du kannst sogar versuchen, eine Einstweilige Verfügung gegen sie zu erwirken, dann darf sie sich euch nichtmal auÃerhalb des Hauses nähern (ob du damit erfolgreich bist sei mal dahingestellt).
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Das sie häßlich ist, dafür kann sie wohl eher nichts. Gehässig ist schon etwas anderes. Du kannst ihr natürlich Hausverbot erteilen, wenn es um deine Wohnung geht. Das kommt natürlich darauf an, wie deine Frau dazu steht. Wenn du sie damit unglücklich machst, würde ich mir das noch einmal genau überlegen.
...sie kommt nicht mehr...!!...obwohl ich ihr solch schönen schwiegermuttersitz gekauft habe....
http://www.korte.de/alexander/hello/990200/1024/PI...
...du siehst, ein hausverbot tut nicht not.........
Weil sie hässlich ist??? Willst du einen Preis bei "Schöner Wohnen" gewinnen?
Wenn sie gehässig ist und deine Familie darunter leidet und damit einverstanden ist, dann kannst und solltest du Hausverbot erteilen.
Ja. Ist es so Schlimm? Nun mahl mit ihr reden kann helfen Viel Glück
die reihenfolge
erst der ehefrau das haus verbieten
dann ihrer mutter
dann werden sie draussen auf knien betteln
nett werden und gut aussehen und alles ist gut
einfach andere erziehen
Klingt nach einer Ehe zu dritt , schmeiss sie raus . Alles andere ist ein fauler Kompromiss , und wird nicht funktionieren . Spreche aus Erfahrung , bin mittlerweile geschieden . Viel Glück .
Bis dahin .
Klar kann man das :)
Man kann sogar einem Postboten Grundstückverbot erteilen, dafür muss man aber leider einen extra-Postkasten bauen lassen -.- Also kommen die ganzen Rechnungen doch an xD
na klar warum denn nicht? sonst ist es "Hausfriedensbruch" !!! :)
Du kannst ja mal zu deiner Schwiegerma sagen > ach ich freu mich ja so dass Du kommst > doch noch mehr freue ich mich, wenn du gleich wieder gehst.
Ja kannst du, sofern du nicht auf ihrem Besitzt wohnst ohne Mietvertrag.
Selbst wenn du zur Untermiete in ihrem Haus wohnst, kannst du ihr in deiner Wohnung Hausverbot erteilen, weil das Hausrecht im Fall eines Mietvertrags auf deiner Seite ist, allerdings muss dem Vermieter die Gelegenheit bleiben, Installationsarbeiten durchzuführen.
Dazu bedarf es auch keiner Begründung.
Du kannst sogar versuchen, eine Einstweilige Verfügung gegen sie zu erwirken, dann darf sie sich euch nichtmal auÃerhalb des Hauses nähern (ob du damit erfolgreich bist sei mal dahingestellt).